Gegenwind für AfD: Polizeiführung stellt sich hinter Johann Kühme

Stand: 11.09.2023 21:49 Uhr

Nach ihrer barschen Kritik an Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme pfeift der AfD jetzt scharfer Gegenwind ins Gesicht. Alle Polizeipräsidenten des Landes weisen deren Anschuldigungen zurück.

von Angelika Henkel

Die AfD versucht, auf juristischem Wege und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde Kühme ein Bein zu stellen. Im Kern geht es um die Frage, wie politisch neutral Führungskräfte der Polizei sein müssen - oder ob sie widersprechen dürfen, wenn zum Beispiel die AfD Behauptungen über die Lage der Inneren Sicherheit aufstellt, die unwahr sind.

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Johann Kühme. © Screenshot
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Die Polizeipräsidenten haben da eine klare Haltung: Friedo de Vries etwa, Leiter des Landeskriminalamtes, sagte dem NDR Niedersachsen, im Umgang mit Interessengruppen und politischen Parteien handle man "professionell neutral". "Wir nehmen jedoch keine neutrale Haltung ein, wenn es um die Verteidigung der demokratischen Werte und der im Grundgesetz verankerten Rechte geht", erklärte de Vries. Er stehe persönlich zu Johann Kühme - so und ähnlich sagen das auch die anderen Spitzen der Polizei in Niedersachsen.

Kühme kritisierte AfD - Partei klagt

Kühme war in einem Interview mit der "Nordwest-Zeitung" Ende August zur AfD gefragt worden und hatte pointiert Stellung bezogen. Mit Beispielen untermauert sagte er etwa, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen mit dem Ziel, Ängste in der Bevölkerung zu schüren, um so den Nährboden für ihre politischen Parolen zu schaffen. Die AfD hatte daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Innenministerium eingereicht und beklagt, Kühme habe seine Pflichten verletzt. Er habe sich in "herabwürdigender Weise" über die Partei geäußert und "Falschbehauptungen in den Raum gestellt". Die AfD klagt gegen das Land Niedersachsen. Noch an diesem Montag gehe eine Feststellungsklage an das Verwaltungsgericht Oldenburg, kündigte der stellvertretende AfD-Landeschef Stephan Bothe an. Polizeipräsident Kühme habe das Mäßigungsgebot und das Neutralitätsgebot missachtet. Die Aussagen seien rechtswidrig und das Land müsse diese zurücknehmen.

§ 33 Beamtenstatusgesetz

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

GdP: AfD-Mitglieder nicht erwünscht

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die in der Polizei größte gewerkschaftliche Vertretung, sprang Kühme sofort zur Seite. Sie hatte bereits vor Jahren einen Unvereinbarkeitsbeschluss verabschiedet, nachdem eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der GdP und der AfD mit den Statuten unvereinbar sei. Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) wertete Kühmes Interview als couragiertes Einschreiten im Sinne der Demokratie. Das Innenministerium prüft dennoch derzeit die Dienstaufsichtsbeschwerde.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Hallo Niedersachsen | 11.09.2023 | 19:30 Uhr

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