Braunschweig: Straßenbahn-Irrfahrt war keine Straftat
Anfang Mai kaperten zwei junge Männer nachts eine Straßenbahn und fuhren damit durch Braunschweig. Sie filmten sich dabei und ließen sogar Fahrgäste zusteigen. Nun steht fest: Es war keine Straftat.
Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass keine Anklage gegen die beiden Männer erhoben werden soll. Gegen eine Straftat sprächen mehrere Gründe: Das Straßenbahndepot hatte keine Schranke und die Bahn war nicht verschlossen, sodass die Tat weder als Einbruch noch als Diebstahl gewertet werden könne.
Kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Die Fahrt selbst sei auch nicht strafbar. Da in der Nacht wenig los war, handele es sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Für das Steuern einer Bahn brauche es zudem keine amtliche Erlaubnis, sagt Oberstaatsanwalt Christian Wolters.
Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis 20.000 Euro
Als Straftat bliebe noch der Hausfriedensbruch, doch dafür reiche das öffentliche Interesse nicht, so Wolters. Möglicherweise werden die beiden 23-Jährigen allerdings noch wegen "unberechtigter Personenbeförderung" belangt. Dies gelte jedoch nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld für die Tat könne bis zu 20.000 Euro betragen. Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.