Schwerin: Erhöhte Übernachtungssteuer tritt in Kraft
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Schwerin die von der Stadtvertretung beschlossene Erhöhung der Übernachtungssteuer. Bedeutet konkret: Die Steuer steigt von bislang fünf auf sieben Prozent. Von der Anhebung erhofft sich die Stadt 400.000 Euro mehr in der Haushaltskasse im Jahr, zusätzlich zu den bisher 900.000 Euro. Geld, das die Welterbestadt dringend braucht. Von der Steuer befreit sind zum Beispiel Kinder- und Jugendgruppenreisen, sowie Übernachtungen in Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, wie es in der Satzung heißt. Die Stadtvertretung hatte im März 2025 beschlossen, die auch als Bettensteuer bekannte Abgabe zu erhöhen, denn im Haushalt der Landeshauptstadt klafft ein Loch. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns verlangt deshalb die Erhöhung der Einnahmen oder die Streichung von Ausgaben.
Der Unmut unter Tourismus-Anbietern in Schwerin ist groß. Die Betreiber der Pension "Karina" etwa schreiben auf ihrer Internetseite, die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands sei nun in der Spitze der teuersten deutschen Städte im Bereich Übernachtungssteuerkosten angekommen.
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