Unfallflucht: Minderschwere Fälle bald nur noch Ordnungswidrigkeit?

Stand: 25.04.2023 14:29 Uhr

Wer sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt, begeht eine Straftat. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erwägt, die Unfallflucht zu "entkriminalisieren" und zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen - sofern es sich um reine Sachschäden handelt.

Unfallflucht könnte in Zukunft nur noch in bestimmten Fällen als Straftat gelten. Das geht aus einem Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium hervor, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Nach geltender Rechtslage müssen Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" an der Unfallstelle warten, damit ihre Personalien festgehalten werden können. Wer sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, begeht eine Straftat und riskiert eine hohe Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahren Gefängnis.

Online-Meldestelle statt Warten am Unfallort

Laut dem Papier aus dem Hause von Bundesjustizminister Buschmann soll das künftig nur noch für Fälle mit Personenschäden gelten. Bei reinen Sachschäden soll es ausreichen, den Unfall der Polizei oder einer anderen Meldestelle mitzuteilen. Das Bundesjustizministerium schlägt dafür ein Onlineportal vor, in das Personendaten und Fotos der Unfallschäden hochgeladen werden können. "Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt", heißt es laut RND in dem Papier.

Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", heißt es in dem Papier. Dies gelte "trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat" - etwa einer Trunkenheitsfahrt.

ADAC: "Eine Reform ist angesagt"

Der ADAC Hansa begrüßt die Überlegungen im Verkehrsministerium: "Da ist eine Reform schon angesagt. Wie es bisher geregelt war, das war schon ein wenig mit Kanonen auf Spatzen schießen", sagte Pressesprecher Christian Hieff bei NDR MV Live. Natürlich sei es keine Lappalie, ein Auto zu streifen, "aber ob dann wirklich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, oder ob man das nicht über andere Wege verhandeln kann, das war und ist die Frage", so Hieff weiter.

Bei der bisherigen Regelung habe speziell der Passus, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" an der Unfallstelle warten müssen, Gerichten viel Arbeit beschert. "Was ist denn eine angemessene Zeit? Ist das eine halbe Stunde? Ist es eine Stunde? Dann kommt es immer auf die Umstände an. Wie kalt ist es? Habe ich großen Termindruck, weil zum Beispiel ein Kind vom Kindergarten abgeholt werden muss?", so Hieff. Von daher sei es gut, nach besseren Lösungen zu suchen.

Verkehrsrechtler kritisiert: "Kein überlegter Plan"

Dieter Müller, Professor für Verkehrsrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei, sieht den Vorschlag des Justizministeriums hingegen kritisch. Er sagte im Interview auf NDR Info: "Das ist eher ein Schuss aus der Hüfte als ein wohl überlegter Plan." Man könne nicht vorhersagen, dass diese Neuregelung "tatsächlich die Bereitschaft der Unfallverursacher erhöhen wird, sich der Verantwortung zu stellen."

Eine Frau fotografiert einen Unfallschaden an einem Auto. © picture alliance/ dpa Themendienst Foto: Kai Remmers
AUDIO: Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit: Verkehrsrechtler kritisiert Vorschlag (6 Min)

Auch in Bezug auf die geplante Entlastung der Ämter ist Müller skeptisch: "Wenn der Unfall eine Ordnungswidrigkeit wird, verschiebt sich die Belastung nur: von der Strafjustiz zu den Bußgeldbehörden." Dennoch hätte der Vorschlag des Justizministeriums seine Berechtigung, denn die derzeitigen Sanktionen würden die Menschen auch nicht dazu bringen, sich ihrer Verantwortung zu stellen.

Buschmann: Noch keine Entscheidung

Buschmann betonte am Dienstag auf Twitter, dass eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgen könnte, noch nicht getroffen worden sei. Der Minister verwies zudem auf den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart worden sei, im Sinne einer Entlastung der Justiz das Strafrecht auf "historisch überholte Straftatbestände" abzuklopfen und diese gegebenenfalls zu modernisieren. Laut Buschmann sollen beim Thema Unfallflucht die betreffenden Verbände in die Diskussion miteinbezogen werden. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte, dass die Überlegungen noch in einem frühen Stadium seien.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 25.04.2023 | 13:00 Uhr

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