MV streicht die Quarantänepflicht für innerdeutsche Urlauber
Die Landesregierung lockert die bislang strengen Regeln für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten. Die lange Quarantäne entfällt. Künftig reicht ein Test anstatt zwei.
Mecklenburg-Vorpommern gibt seinen harten Kurs bei dem sogenannten Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten auf. Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten Gerichtsurteil einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche am Sonnabend auf einen Kompromiss. Für Urlauber im Nordosten reicht von kommendem Mittwoch an ein negativer Corona-Test aus, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test entfallen. Damit gleiche das Land seine Regeln an die in Schleswig-Holstein geltenden an, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Sonnabend.
Zuvor massive Kritik an strengen Regeln
Die Quarantänepflicht für Urlauber galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern. Die Regelung war bundesweit am strengsten und hatte für massive Kritik gesorgt. Ministerpräsidentin Schwesig hatte angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen lange Zeit auf dem Sonderweg bestanden, lenkte nun aber angesichts abschlägiger Urteile zum Beherbergungsverbot in einer Reihe anderer Bundesländer ein. Schon nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am vergangenen Mittwoch hatte Schwesig Lockerungen in Aussicht gestellt, aber Bedingungen daran geknüpft.
Neue Regeln gelten von Mittwoch an
Die neuen Regeln sollen am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU) appellierte noch einmal an Gäste, sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten. Wer sich krank fühlt oder typische Corona-Symptome wie Husten, Fieber oder Geschmacksstörungen hat, soll zu einem Arzt gehen und sich testen lassen, so Glawe. Touristen aus Risikogebieten müssen bei der Anreise weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Die Regelung für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten ändert sich jedoch nicht. Auch Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Eilanträge gegen die Landesverordnung eingereicht
Beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald waren in der vergangenen Woche drei Eilanträge gegen die Landesverordnung eingereicht worden. Ursprünglich wollte das Gericht darüber in der kommenden Woche entscheiden. Ob die Anträge möglicherweise zurückgezogen werden, war zunächst unklar. Nach Einschätzung der Tourismuswirtschaft kamen die bislang in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einreisebestimmungen für Besucher aus Corona-Hotspots einem Beherbergungsverbot gleich.
Hoteliers beklagen Umsatzeinbruch
Der Landestourismusverband und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband begrüßten die Kursänderung. Sie hatten die bisherige Regelung scharf kritisiert. Die Branche, die nach dem coronabedingten vollständigen Reisestopp im Frühjahr im Nordosten in der Sommersaison wieder im Aufwind war, musste im Herbst einen Rückschlag hinnehmen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, sprach von Einbußen von bis zu 30 Prozent. Das entspreche erwarteten Einnahmen von bis zu 80 Millionen Euro, mit denen die Hoteliers fest gerechnet hatten. Zudem sei es für die einzelnen Betreiber von Unterkünften schwierig, alle neuen Risikogebiete im Blick zu behalten und entsprechende Urlauber gar nicht erst anreisen zu lassen. So fielen Touristen insbesondere aus Berlin weg, weil in der Bundeshauptstadt zu Beginn der Herbstferien die Infektionszahlen die kritische Marke von 50 neuen Ansteckungen je 100.000 Einwohnern in einer Woche überstiegen. Auch aus anderen Risikogebieten Deutschlands blieben Urlauber trotz Vorbuchungen weg.
Viele Beherbergungsverbote gefallen
Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gilt nur noch in wenigen Bundesländern. In den meisten wurde es ausgesetzt oder war gar nicht eingeführt worden. In Hamburg müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen. In Sachsen-Anhalt gilt dieselbe Regelung wie für Touristen aus ausländischen Corona-Risikogebieten, es sei denn, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein.
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