Hohe-Düne-Prozess: Freispruch für Bauunternehmer Løkkevik
Im Prozess um den mutmaßlichen Subventionsbetrug beim Bau der Yachthafen-Residenz Hohe Düne wurde erneut ein Urteil gesprochen.
Knapp zehn Jahre nach der Anklage ist der Bauunternehmer Per-Harald Løkkevik ein zweites Mal vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen worden. In einem der umfangreichsten Wirtschafts-Strafverfahren Mecklenburg-Vorpommerns urteilte das Schweriner Landgericht, er habe 47,5 Millionen Euro an Zuschüssen für seine "Yachthafenresidenz Hohe Düne" in Rostock-Warnemünde zu Recht bekommen. Der Norweger hatte 2003 mit dem Bau des Hotelkomplexes an der Warnowmündung, der knapp 100 Millionen Euro gekostet haben soll, begonnen. Damals war er als Standort für olympische Segel-Wettbewerbe im Gespräch. Leipzig hatte sich für die Spiele 2008 beworben.
Ein oder zwei Hotels?
Im Kern ging es in dem Prozess um die Frage, ob auf der Hohen Düne ein einziges oder zwei unabhängige Hotels stehen. Die Staatsanwaltschaft hatte Løkkevik vorgeworfen, er habe seinen Hotel-Komplex zum Schein in zwei kleinere Hotels aufgeteilt, als er die Zuschüsse beantragte. Für zwei kleine Hotels standen insgesamt mehr Subventionen in Aussicht als für ein großes. Außerdem musste die EU-Kommission den Zuschüssen nicht zustimmen. Die Richter urteilten nun, es seien nicht nur zum Schein, sondern wirklich zwei Hotels. Auch wenn Løkkevik überall die Fäden in der Hand hielt und beide Hotels eng zusammenarbeiten, handele es sich nicht um eine "untrennbare wirtschaftliche Einheit", die kein Recht auf derart hohe Zuschüsse hatte.
Bereits der zweite Freispruch
Die Richter sprachen Løkkevik auch vom zweiten Vorwurf der Staatsanwaltschaft frei, er habe einen Teil der Yachthafen-Subventionen illegal in ein anderes Bauprojekt umgeleitet. Der Norweger war bereits 2015 vom Landgericht Rostock in beiden Fällen freigesprochen worden - wenn auch mit einer anderen Begründung. Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings beim Bundesgerichtshof (BGH) mit Erfolg die Revision des Urteils. Sie wird auch das aktuelle Schweriner Urteil beim BGH anzweifeln.
Ex-Wirtschaftsminister längst entlastet
Bereits im August gab es am Schweriner Landgericht Freisprüche für Mecklenburg-Vorpommerns ehemaligen Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) und zwei weitere Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft hatte sie angeklagt, Løkkevik beim mutmaßlichen Subventionsbetrug geholfen zu haben. Auch dieses Urteil wird die Staatsanwaltschaft anfechten. Løkkevik wird spätestens im April 2021 wieder vor Gericht stehen - wegen einer dritten Anklage. Er soll auf seinen Baustellen Schwarzarbeiter beschäftigt haben.
