Bundesteilhabegesetz: Umsetzung in MV muss neu geregelt werden
Die derzeitige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist unzulässig. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Donnerstagvormittag kommunalen Verfassungsbeschwerden stattgegeben.
Die Richter sagen, wenn das Land die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - also eine Verbesserung der Lebensverhältnise für Menschen mit Behinderungen zu schaffen - auf die Kommunen übertrage, dann müsse der Kostenrahmen für diese Mehrbelastung klar definiert werden. Damit sagte das Gericht zwar nicht, dass die Ausgleichsbeträge unzureichend sind, aber gleichwohl müssten die zu erstattenden Kosten genauer bestimmt werden vom Gestezgeber. "Eine grobe Schätzung der zukünftigen Mehrbelastung genügt nicht", teilte das Gericht mit.
Kostenannahmen ohne "faktenbasierte und nachvollziehbare" Begründung
In den entsprechenden Gesetzen sind bisher nur pauschale Beträge aufgeführt. Den genannten Annahmen zum Personalschlüssel sowie zur Anzahl und Kosten zusätzlich erforderlicher Stellen fehle es an einer "faktenbasierten und nachvollziehbaren" Begründung. Deshalb könne das Gericht auch nicht feststellen, ob mit den Vorschriften der notwendige finanzielle Ausgleich für die Städte und den Kreis geschaffen seien.
Kreise und kreisfreie Städte hatten geklagt
Das Land hat nun bis Ende 2022 Zeit, diese detaillierte Kostenaufstellung zu erbringen, die auch rückwirkend gelten soll. Auf dieser Basis könne dann geregelt werden, wieviel Geld die Kommunen für die Umsetzung des Bundesgesetzes aufbringen müssen, hieß es. Geklagt hatten die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin sowie stellvertretend für die Landkreise im Bundesland der Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Kommunen wollen Geld vom Land
Bislang entsteht den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eine Mehrbelastung von 15 Millionen Euro pro Jahr. Und das wollen sie vom Land haben, sagt Dietger Wille (CDU), stellvertretender Landrat von Vorpommern Greifswald: "Wir sind der Meinung, uns werden zusätzliche Lasten aufgebürdet, die aber nicht entsprechend finanziert sind. Diese Finanzierung brauchen wir aber, damit wir all die anderen Dinge für unsere Bürger auch leisten können."
Landrat Sternberg: "Sehr zufrieden" mit Urteil
Auch der Landrat von Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg (SPD), begrüßte die Entscheidung aus Greifswald: "Wir sind als Kreis sehr zufrieden mit dem Urteil, weil es die Position miteinander zwischen Land und Kreisen gut klärt", so Sternberg bei NDR 1 Radio MV. Durch das Gesetz sei ein großer Beratungsmehraufwand entstanden, was zu begrüßen sei, aber die Re-Finanzierung sei alles andere als zufriedenstellend gelaufen. Sternberg begrüßte, dass die Landesregierung bereits das Gespräch mit den Kommunen gesucht habe. Deshalb sei er zuversichtlich, dass es auch zu einer angemessenen Einigung komme.
Gesetz soll bessere Teilhabe Behinderter am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
Hintergrund ist das im Dezember 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz, das die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung verbessern soll. Das Gesetz schreibt eine individuellere Betreuung Betroffener vor. Erreicht werden soll dies unter anderem durch angepasste Eingliederungshilfen. Die Änderungen traten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ebenfalls seit diesem Stichtag sollen Kreise und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern die Eingliederungshilfen tragen.
