Hamburg: 2G in Geschäften, auf Weihnachtsmärkten und Winterdom
Hamburg weitet ab Sonnabend die 2G-Regelung aus und erlaubt in diesem Winter wieder die Weihnachtsmärkte. Das bestätigte Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag bei der Landespressekonferenz. Auch der Winterdom kann unter 2G-Bedingungen stattfinden.
Demnach wird das tägliche Leben in Hamburg ab Sonnabend noch ein Stück einfacher - jedenfalls wenn man geimpft ist oder Corona schon überstanden hat. Dann kann im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, in Friseursalons und Seniorentreffs das 2G-Modell angewendet werden. Geimpfte und Genesene können teilnehmende Einrichtungen dann ohne Maske nutzen, Ungeimpfte haben keinen Zutritt. Ob ein Geschäft die 2G-Regelung anwendet, entscheiden die Betreibenden.
In Supermärkten bleibt es bei der Maskenpflicht
Im Einzelhandel sind aber Geschäfte für den täglichen Bedarf ausgenommen. In Supermärkten, Discountern, Drogerien, Apotheken, Babymärkten, Kiosken und Zeitschriftenläden bleibt es also bei der Maskenpflicht.
2G oder 3G auf Weihnachtsmärkten - Glühwein erlaubt
Die Betreiberinnen und Betreiber von Weihnachtsmärkten können selbst entscheiden, ob sie die 2G- oder die 3G-Regeln anwenden. Bei größeren Weihnachtsmärkten, die nicht insgesamt umzäunt werden, können auch Bereiche abgetrennt werden, in denen dann nach Wahl 2G oder 3G angeboten werden darf. In beiden Fällen darf Alkohol konsumiert werden, unter 3G-Bedingungen allerdings nur bis 22 Uhr.
Winterdom startet unter 2G-Bedingungen
Auch auf dem Winterdom soll man sich ohne Maske bewegen und Alkohol trinken können: Er soll vom 5. November bis 5. Dezember auf dem Heiligengeistfeld stattfinden - und zwar unter 2G-Bedingungen, wie Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) am Dienstag mitteilte. An den drei Eingängen (St. Pauli, Messehallen, Feldstraße) soll der 2G-Nachweis kontrolliert werden.
Ausnahmeregelung für Kinder bleibt erhalten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei 2G-Bedingungen von der Nachweispflicht befreit. Auch 12- bis 17-jährige Ungeimpfte dürfen also wie bisher an 2G-Angeboten teilnehmen. Eine kleine Erleichterung gibt es für Gäste der Bücherhallen - dort braucht man sich künftig nicht mehr für die Kontakt-Nachverfolgung einchecken.
Das stadtweite Außer-Haus-Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr soll auch weiter gelten. Der Senat stellt die Details der neuen Corona-Verordnungen vor dem Wochenende vor.
Ende der Corona-Maßnahmen noch nicht absehbar
Das Ende aller Corona-Maßnahmen ist laut Senat noch nicht in Sicht. Die Maßnahmen müssten immer zur Lage passen und die ließe sich nur schwer voraussagen. Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die epidemische Notlage im November nicht zu verlängern, sieht die Gesundheitsbehörde kritisch. Das wäre nämlich das Ende für viele Finanzhilfen, die es aus Kulanz in der Pandemie gab - etwa für Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen oder für Sozialdienstleistende.
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