2G-Plus-Regel: Boosterimpfung ist umgehend gültig
Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus sind sofort nach der Spritze gültig - das hat der Hamburger Senat jetzt noch einmal klargestellt. Außerdem zählt eine überstandene Infektion wie eine Impfdosis.
Der Immunschutz muss sich auch nach einer Auffrischungsimpfung erst einmal aufbauen. Experten gehen davon aus, dass er erst nach einer Woche voll da ist. Trotzdem gilt man ab Tag eins der Impfung als geboostert - und zwar wegen einer EU-Regelung. Die digitalen EU-Impfzertifikate sehen bisher nämlich keine Wartezeit nach der Auffrischungsimpfung vor. Deutschland kann diese nicht im Alleingang ausrufen und Hamburg schon gar nicht.
Wer sich jetzt noch schnell boostern lässt, braucht also ab Montag keine Extra-Tests, wenn die 2G-Plus-Regel für Restaurants, Kulturevents und auch den Sport in Innenräumen in Kraft tritt.
Genesen und doppelt geimpft ist auch geboostert
Diese Regel gilt auch für bereits vollständig Geimpfte, die eine Infektion überstanden haben. Ein Genesenen-Nachweis gilt wie die Auffrischungsimpfung für sechs Monate und kann entsprechend auch in eine der Corona-Apps eingetragen werden. Ungeimpfte Genesene hingegen bekommen eine Spritze frühestens drei Monate nach der Infektion.
2G-Plus wegen der hohen Corona-Zahlen
Wegen der Rekordwerte bei den Corona-Zahlen und der mittlerweile wohl vorherrschenden Omikron-Variante auch in Hamburg, hatte der Senat am Dienstag beschlossen, die 2G-Plus-Regel auszuweiten. Ab dem kommenden Montag benötigen doppelt Geimpfte und Genesene in der Stadt zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test für den Besuch in Restaurant, Bar, Kino, Theater oder auch für die Schwimmhalle. Mit der Boosterimpfung entfällt dies. Am Donnerstag hat der Senat einige Regelungen präzisiert.
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