Urteil im Terror-Prozess: Fast fünf Jahre Haft
Wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags in Deutschland müssen zwei Iraker aus Schleswig-Holstein ins Gefängnis. In Hamburg hat das Oberlandesgericht die beiden Hauptangeklagten am Mittwoch zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ein Mitangeklagter bekam ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung.
Vor der Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts hatten die Staatsanwälte zuvor in ihren Plädoyers für die beiden 23-jährigen Hauptangeklagten fünf Jahre Haft gefordert. Die beiden Cousins sollen einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag vorbereitet haben. Der dritte Angeklagte soll sie bei der letztlich erfolglosen Suche nach einer Waffe unterstützt haben. Für den 36-Jährigen forderte die Anklage ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.
In Deutschland radikalisiert
Die beiden Cousins waren 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Anfang dieses Jahres wurden die Angeklagten in Meldorf im Kreis Dithmarschen festgenommen. Die beiden 23-Jährigen hätten sich in Deutschland radikalisiert und zu einem Anschlag entschlossen, bei dem möglichst viele "Ungläubige" sterben sollten, hieß es in der Anklage. Dazu hätten sie im Internet Kontakt zu IS-Anhängern aufgenommen, einfache Sprengsätze gebaut und Fahrunterricht genommen, um ein Fahrzeug in eine Menschenmenge steuern zu können. Laut Anklage wollten sie ein Klima der Angst schüren.
Verteidigung: Von radikalen Ansichten gelöst
Die Verteidiger der beiden Hauptangeklagten forderten in den Plädoyers für ihre Mandanten eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Angeklagten seien einer Gehirnwäsche unterzogen worden und hätten sich glaubhaft von radikalen Ansichten gelöst. Außerdem seien die Anschlagsvorbereitungen "laienhaft und stümperhaft" gewesen, was auch die Unentschlossenheit der Angeklagten zeige. Der Anwalt des 36-Jährigen forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, da sein Mandant kein Terrorist sei und es ihm "nur um ein bisschen Geld" gegangen sei.
Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsbegründung: Es bleibe ein großer Widerspruch zwischen dem, was die Angeklagten gedacht, gewollt und tatsächlich getan hätten. Sie hätten sich vereinnahmen lassen für ein Anschlagsvorhaben, das furchtbar gewesen wäre.
