Prozessauftakt: Mordversuch nach Streit in Monteurunterkunft
Wegen eines beinahe tödlichen Messerstichs in einer Hamburger Monteurunterkunft muss sich seit Donnerstag ein 70-Jähriger in einem Prozess vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord vor.
Der Beschuldigte stellte die Tat dagegen als Unfall bei einem Gerangel dar. Laut Anklage soll der Mann im März mit einem Fleischermesser auf einen nach Polizeiangaben damals 56 Jahre alten Mitbewohner eingestochen haben.
Auslöser soll ein Streit um den Abwasch gewesen sein
Zuvor soll es einen Streit zwischen den beiden Männern in der Gemeinschaftsküche der Unterkunft im Stadtteil Neugraben-Fischbek gegeben haben. Der jüngere Bewohner soll einen Topf fürs Mittagessen benötigt und den Angeklagten aufgefordert haben, abzuwaschen. Dieser weigerte sich, es kam zum Streit und der Angeklagte soll seinem Mitbewohner ein Messer in die Seite gestoßen haben.
Angeklagter spricht von Unfall nach Streit um Geld
In seiner Aussage am Donnerstag erklärte der 70-Jährige, er habe an jenem Sonntagvormittag auf seinem Bett gesessen und Karotten für eine Suppe geschält. Der 56-Jährige sei in sein Zimmer hereingekommen und habe sich einen 50-Euro-Schein gegriffen. Er habe daraufhin den Mitbewohner am Handgelenk gepackt, um ihm das Geld abzunehmen.
Bei dem Gerangel sei er gestürzt, habe sich aber noch an seinem Kontrahenten festhalten wollen. "Mir war nicht bewusst, dass ich das Messer in der Hand hatte", sagte der 70-Jährige beim Gerichtsprozess. Er bat seinen Mitbewohner um Verzeihung für die Verletzung und Schmerzen.
Weitere Gewalttat in Monteurunterkunft in derselben Straße
Erst Ende August hatte das Landgericht sein Urteil zu einer schweren Gewalttat in einer anderen Monteurunterkunft in derselben Straße verkündet. Es verurteilte einen 35-Jährigen zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte er einen Mitbewohner schwer misshandelt. Ein 36-Jähriger wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
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