Prozess um Verstoß gegen Russland-Embargo
Wegen Verstoßes gegen das Russland-Embargo der Europäischen Union müssen sich seit Montag zwei Männer im Alter von 40 und 41 Jahren vor dem Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verantworten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Deutschen vor, zwischen 2015 und 2018 insgesamt 15 Werkzeugmaschinen zum Gesamtpreis von knapp acht Millionen Euro an ein russisches Rüstungsunternehmen verkauft und geliefert zu haben. Die Maschinen hätten in der Herstellung von Raketentechnologie eingesetzt werden können, hieß es. Der 40 Jahre alte Mitangeklagte soll die Geschäfte als Berater unterstützt und rund 270.000 Euro an Provisionen bekommen haben.
Wussten Angeklagte, was mit der Ware geschieht?
Die Rede ist vom russischen Geheimdienst, der den Auftrag gegeben hat, und von Scheinfirmen, über die die Lieferungen in einer Rüstungsfirma in Jekaterinenburg landeten. Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer, die nach harmlosen Kaufleuten aussehen und auch behaupten, einfach nur Geschäftsmänner zu sein. Sie hätten nur zivile Maschinen geliefert, heißt es in der Erklärung eines Verteidigers. Die entscheidende Frage für diesen Prozess wird sein, ob sie wussten, dass daraus Raketen gebaut werden sollten. Das wirft die Bundesanwaltschaft den Angeklagten vor.
Russland-Embargo wegen Annexion der Krim
Die EU hatte 2014 wegen der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim ein striktes Embargo gegen Russland verhängt. Der 41-Jährige wurde am 11. Februar in Augsburg festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der 40-Jährige bekam nach seiner Festnahme am 2. Juni in München Haftverschonung. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist zuständig, weil die Lieferungen zum Teil über das Zollamt Lübeck-Hafen abgewickelt worden sein sollen. Es sind 15 Verhandlungstermine bis Mitte Februar angesetzt.
