Nach EuGH-Urteil zu Kopftuchverbot: Kita in Hamburg lenkt ein
Darf ein privates Unternehmen verbieten, dass Mitarbeiterinnen ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen? Eine Erzieherin aus Hamburg wollte sich dies nicht gefallen lassen und klagte bis vor dem Europäischen Gerichtshof. Nun hat der Arbeitgeber eingelenkt.
Drei Jahre lang kämpfte sie vor Gericht dafür, nach der Geburt ihres Kindes und anschließender Elternzeit mit Kopftuch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu dürfen. Weil der Arbeitgeber, ein privater Kita-Betreiber, ihr dies untersagte, klagte die Erzieherin vor dem Hamburger Arbeitsgericht.
EuGH: Hohe Hürden für Kopftuchverbot
Der Fall landete 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der nannte im Juli hohe Hürden für ein Kopftuchverbot, zum Beispiel, dass dem Unternehmen geschadet wird. "Dies kann für die Arbeit in einer Kindertagesstätte nicht belegt werden", sagt der Rechtsanwalt der Klägerin, Klaus Bertelsmann. Das habe anscheinend auch die beklagte Firma eingesehen und die Anträge der Klägerin anerkannt. Sie kann nun doch weiter mit Kopftuch arbeiten.
Unterstützung von Hamburger Beratungsstelle
Die Klägerin wurde von der Hamburger Antidiskriminierungsberatung amira des Vereins basis & woge beraten und unterstützt. Birte Weiß von basis & woge freut sich über das Anerkenntnisurteil des Arbeitsgerichts. "Für uns als Beratungsstelle steht die Notwendigkeit im Vordergrund, dass Frauen ohne Benachteiligung am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, derartige Verbote und Ausschlüsse sind mit Diskriminierungsschutz nicht vereinbar", so die Beraterin.
