Mann nach Arbeitsunfall gestorben: Firmenchefs verurteilt
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am Donnerstag den Geschäftsführer einer Logistikfirma am Kleinen Grasbrook zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein Subunternehmer bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Männer hatten nach dem schweren Unfall eines Gabelstaplerfahrers vor drei Jahren keine Hilfe geholt.
Der Arbeiter war mit seinem Fahrzeug umgekippt und wurde eingeklemmt. Schwerverletzt lag der 33-Jährige in der Werkshalle und wimmerte: "Krankenwagen, Krankenwagen." Doch es kam kein Krankenwagen. Niemand hatte ihn gerufen. Der Geschäftsführer des Logistikunternehmens hatte nur bei der Leiharbeitsfirma angerufen, die den Arbeiter vermittelt hatte. Und der Vermittler hatte sich in seinem Wohnort Reinbek ins Auto gesetzt, war zum Kleinen Grasbrook gefahren, hatte den Schwerverletzten auf seine Ladefläche gepackt und ihn zusammen mit einem Kollegen in die Unfallklinik Boberg gebracht. Dort behaupteten sie, der 33-Jährige sei die Treppe runtergefallen.
Laut der Richterin wollten die Angeklagten vertuschen, dass der Gabelstaplerfahrer keinen richtigen Werkvertrag hatte und nicht ordnungsgemäß angemeldet war. Das zu verdecken, sagte sie, sei ihnen wichtiger gewesen, als den verletzten Mann zu retten. Der starb Tage später im Krankenhaus.
