Ein Justizbeamter steht in der Tür zum Gerichtssaal vor einem weiteren Prozesstag um geplante Brandanschläge in Hamburg. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius
Ein Justizbeamter steht in der Tür zum Gerichtssaal vor einem weiteren Prozesstag um geplante Brandanschläge in Hamburg. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius
Ein Justizbeamter steht in der Tür zum Gerichtssaal vor einem weiteren Prozesstag um geplante Brandanschläge in Hamburg. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius
AUDIO: "Parkbank-Prozess": Bewährungsstrafe für Angeklagte (1 Min)

"Drei von der Parkbank": Angeklagte muss nicht ins Gefängnis

Stand: 24.02.2023 19:52 Uhr

Die "Drei von der Parkbank" - unter diesem Namen wurden zwei Männer und eine Frau bekannt, die 2019 zum Jahrestag des Hamburger G20-Gipfels Brandanschläge vorbereitet haben sollen. Sie wurden vor zwei Jahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. In einem neuen Prozess vor dem Hamburger Landgericht schaffte es die angeklagte Frau nun, dass ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zwei Männer und die Frau waren im Juli 2019 nachts in einem Eimsbütteler Park festgenommen worden. Dort sollen sie sich getroffen haben, um an mehreren Orten in Hamburg Brandanschläge zu begehen. Auch fast vier Jahre später wusste die heute 31-Jährige aber nicht, ob sie dafür ins Gefängnis muss. Am Freitag urteilte das Hamburger Landgericht: Ihre Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Als der Vorsitzende Richter das Urteil bekannt gab, brach im Zuschauerraum Jubel aus. Der ging allerdings schnell in genervtes Gestöhne über, als der Richter weitersprach: Er sagte, dass er kein Verständnis dafür habe, wenn jemand den Rechtsstaat bekämpfen wolle. Gerade am Jahrestag des Ukraine-Krieges sei er sich sicher, dass es Millionen Menschen gebe, die gern in einem Staat wie unserem leben würden.

Gericht: Keine weiteren Straftaten zu befürchten

Die Angeklagte habe nach wie vor eine staatsfeindliche Haltung. Das Gericht habe aber nicht über ihre Gesinnung zu urteilen, sondern darüber, ob von ihr weitere Straftaten zu befürchten seien. Und das sei nicht der Fall. Die Verteidigerin der Frau hatte argumentiert, ihre Mandantin habe inzwischen ihr Studium abgeschlossen und wegen der drohenden Gefängnisstrafe nicht in ihren Beruf einsteigen können.

Eine andere Kammer hatte die Angeklagte zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt, weil sie zum zweiten Jahrestag des G 20-Gipfels zusammen mit zwei Männern Brandanschläge vorbereitet haben soll.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 24.02.2023 | 19:00 Uhr

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