Cum-Ex: Staatsanwalt stützt Finanzamtsentscheidung zu Warburg Bank
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Cum Ex-Steuergeld-Affäre hat am Freitag erneut ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln als Zeuge ausgesagt. Alexander Fuchs war im Jahr 2016 der zuständige Staatsanwalt für die Ermittlungen gegen die Hamburger Warburg-Bank.
"Zu der Zeit hatten wir keine Kronzeugen, keine Lieferketten-Beweise, nur Indizien", stellte Alexander Fuchs am Freitag fest. Obwohl die Ermittlungen gegen die Warburg-Bank noch nicht abgeschlossen waren, fand es der 48-Jährige aber nicht verwunderlich, dass das Hamburger Finanzamt auf die Rückzahlung der an Warburg gezahlten Steuererstattung verzichten wollte.
Finanzamt hätte nach Ende des Verfahrens Geld einziehen können
Das sei kein Problem, denn unabhängig vom Steuerbescheid hätte man am Ende des strafrechtlichen Verfahrens ja nach dem Gesetz die Millionen von der Warburg-Bank einziehen können, so der Staatsanwalt gestern. Seine Kollegin, die jetzt für Cum Ex-Verfahren zuständige Staatsanwältin Anne Brorhilker war Ende letzten Jahres bereits als Zeugin im Ausschuss. Sie war der Meinung, dass das Hamburger Finanzamt damals auf gar keinen Fall auf die Rückzahlung der Millionen hätte verzichten dürfen.
Verdacht der Begünstigung bei Finanzamtsmitarbeiterin
Mittlerweile laufen Ermittlungen u.a. gegen eine Hamburger Finanzamtsmitarbeiterin wegen des Verdachts der Begünstigung. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss soll klären, ob führende SPD-Politiker Einfluss auf Entscheidungen des Finanzamtes in Sachen Warburg-Bank genommen haben.
