Peter Tschentscher und Olaf Scholz unterhalten sich 2018 vor einem Finanzministertreffen. © dpa Foto: Ulrich Perrey

Cum-Ex: Keine Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher

Stand: 16.03.2022 14:55 Uhr

Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate ist mit seiner Anzeige gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher (beide SPD) im Zusammenhang mit der "Cum-Ex"-Affäre gescheitert. Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Ermittlung ab.

Strate wollte den heutigen Bundeskanzler und damaligen Hamburger Bürgermeister Scholz sowie Hamburgs damaligen Finanzsenator und jetzigen Bürgermeister der Hansestadt Tschentscher wegen deren Verhalten im "Cum-Ex"-Skandal vor Gericht bringen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg jedoch hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Das geht aus einem Schreiben der Anklagebehörde an Strate hervor, das der auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Das "Hamburger Abendblatt" hatte zuerst darüber berichtet.

Staatsanwaltschaft: fehlender Anfangsverdacht

Laut Staatsanwaltschaft fehlt es an einem Anfangsverdacht. Der Vorwurf zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung sei "ausermittelt" worden. "Die neuerlichen Ausführungen des bekannten Geschehens ergeben entsprechend keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, auch nicht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung", heißt es im Schreiben. Für den Vorwurf einer falschen, uneidlichen Aussage durch Scholz im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur "Cum-Ex"-Affäre fehle es an zureichenden Anhaltspunkten für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt.

Strate wirft Scholz Lügen vor

Strate hatte Scholz vorgeworfen, 2021 vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Scholz hatte angegeben, sich nicht an Treffen mit Christian Olearius und Max Warburg, den Eigentümern der Bank, in den Jahren 2016 und 2017 erinnern zu können. Scholz habe mindestens 40 Mal bekräftigt, keinerlei Erinnerungen an die Gespräche zu haben.

Treffen wurden erst 2020 bekannt

Olearius und Warburg hatten in den Gesprächen klargemacht, dass die Steuerrückforderungen ungerechtfertigt seien und die Bank in Schieflage bringen könnten. Erst 2020 waren die Treffen bekannt geworden. Zum Zeitpunkt des ersten Treffens mit Scholz 2016 wurde bereits wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften gegen Olearius ermittelt.

Zunächst Verzicht auf Steuerrückforderungen

Das Finanzamt hatte nach den ersten Treffen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Millionen Euro war ein Jahr später - kurz vor Eintritt der Verjährung - erst auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums und gegen den Willen der Hamburger Behörden erhoben worden. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob Scholz und Tschentscher möglicherweise politisch Einfluss genommen haben.

Strate: "Falschaussagen sind eine Zumutung"

Strate kritisierte die Argumentation der Staatsanwaltschaft als "ebenso schlank wie rechtlich unzutreffend". Durch die Veröffentlichung des Bescheids könne sich nun jeder Bürger und jede Bürgerin selbst ein Bild davon machen, "mit welchem Wohlwollen die Staatsanwaltschaft die fehlenden Erinnerungsleistungen des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz beurteilt". Für die Bürger seien Scholz' mutmaßliche Falschaussagen vor dem Ausschuss auf jeden Fall eine Zumutung. "Gleiches gilt für die ihn mit diesem Bescheid salvierende Staatsanwaltschaft Hamburg", so Strate.

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Fotocollage: Links Olaf Scholz, rechts Peter Tschentscher. © Screenshot

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Aktuell | 16.03.2022 | 15:11 Uhr

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