Profiboss Kind im Gerichtsstreit gegen 96-Führung vor Sieg
Geschäftsführer Martin Kind vom Fußball-Zweitligisten Hannover 96 wird aller Voraussicht nach als Sieger aus dem Rechtsstreit mit der Führung des Muttervereins um seine Kündigung hervorgehen.
Der Unternehmer, der seit Jahren im Clinch mit den Verantwortlichen des e.V. liegt, war vom Mutterverein als Chef des ausgegliederten Profibereichs abgesetzt worden und gegen die Demission juristisch vorgegangen. Gegen Kinds Erfolg vor dem Landgericht Hannover legte die e.V.-Führung zwar einen Einspruch vor dem Oberlandesgericht in Celle ein. Doch OLG-Sprecher Andreas Keppler sagte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" am Montag: "Der Senat hält nach seiner vorläufigen Einschätzung die Berufung für unbegründet".
Laut Keppler hat die Vereinsseite aber noch die Chance, bis zum 17. Oktober im Rahmen einer Begründungsfrist neue Gründe für Kinds Absetzung nachzuliefern. Erst danach wird das Oberlandesgericht auch ein Urteil verkünden.
Hat e.V-Spitze gegen Gesellschaftsvertrag verstoßen?
Im Rechtsstreit zwischen Kind und dem e.V. geht es um den Geschäftsführer-Posten der Hannover 96 Management GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag darf allein der Aufsichtsrat dieser GmbH über die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers entscheiden. Und dieser Aufsichtsrat ist mit je zwei Vertretern der Vereins- und Kapitalseite besetzt. Nach der Entscheidung des Landgerichts und der vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts hat die e.V.-Spitze gegen den Gesellschaftsvertrag verstoßen, als sie Kind ohne Einbeziehung der beiden anderen Aufsichtsratsmitglieder abberief.
Ob dieser Vertrag womöglich gegen den Grundsatz der 50+1-Regel verstößt, die im deutschen Profifußball in solchen Fällen ein Weisungsrecht des Stammvereins gegenüber externen Investoren vorschreibt, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Es geht darin es erst einmal nur darum, ob Kinds Abberufung rechtens war oder nicht.