Strafe für Ex-Osnabrücker Kaufmann reduziert
Der frühere Sportgeschäftsführer des Drittligisten VfL Osnabrück, Philipp Kaufmann, kann von sofort an wieder im Fußball-Bereich tätig werden. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab der Berufung gegen seine Strafe zum Teil statt. Das Bundesgericht verkürzte nun die Sperre auf einen Monat. Sie ist damit seit Mitte Februar beendet. Die Geldstrafe wurde um die Hälfte auf 2.000 Euro reduziert. Kaufmann hatte bei der 0:2-Niederlage bei Viktoria Köln dem vierten Offiziellen ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich versetzt. | 05.03.2025 18:22
