Corona-Schnelltest: "Freitesten" nicht mehr kostenlos
Das Angebot an kostenlosen Corona-Schnelltests wird weiter beschränkt. Infizierte, die sich in Isolation befinden und sich "freitesten" lassen wollen, haben keinen Anspruch mehr auf den Bürgertest.
Wer für eine überstandene Infektion eine Bescheinigung möchte, muss den Schnelltest nun selbst zahlen. Hintergrund sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Isolation aus Bundesmitteln zu finanzieren.
Risiko- und weitere ausgewählte Gruppen können weiterhin auf Staatskosten einen Antigen-Schnelltest machen. Die Testregeln sollen bis 28. Februar 2023 gelten. Bereits Ende November waren die Regeln für die Bürgertests enger gefasst worden.
Wer hat noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Kostenlose Tests gibt es nach der aktuellen Regelung noch für Besucher, Behandelte und Bewohner folgender Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge
Außerdem dürfen sich folgende Gruppen kostenlos testen lassen:
- pflegende Angehörige
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests vor Ort. Besucherinnen und Besucher können sich dort ebenfalls kostenlos testen lassen oder den Besuch gegenüber einer Teststelle glaubhaft machen (Muster-Formular als PDF). Pflegende Angehörige müssen ebenfalls glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Weitere Fragen zu der aktuellen Testverordnung und den Bürgertests beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf einer FAQ-Seite.
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