Ratgeber
Mittwoch, 09. Februar 2022, 19:00 bis
20:00 Uhr
Durch das Alter oder eine plötzliche Krankheit kann es dazu kommen, dass wir wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Ist das der Fall, wird ein Betreuer oder eine Betreuerin durch das Betreuungsgericht bestellt. Diese Person handelt dann im Namen des oder der Betreuten. Wer das vermeiden möchte, kann mit einer Vorsorgevollmacht selbst eine Person bestimmen, die für den Vollmachtgebenden entscheidet. Diese Vollmacht kann sich auf einzelne Bereiche beziehen oder auch allgemeingültig sein. Es können auch mehrere Personen bestimmt werden, die dann für klar abgegrenzte Bereiche zuständig sind. Eine Vorsorgevollmacht kann u.a. für diese Angelegenheiten ausgestellt werden:
- Vermögenssorge
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung vor Gericht / bei Behörden
- Pflegebedürftigkeit und Gesundheitssorge
Mit einem Rechtsanwalt und Notar sprechen wir ausführlich über alle wichtigen Punkte rund um eine Vorsorgevollmacht.
Rufen Sie an
Am Mittwoch, 9. Februar, können Hörerinnen und Hörer von 10.30 Uhr bis 12 Uhr anrufen und und eigene Fragen zur Vorsorgevollmacht besprechen. Die Telefonnummer lautet (0 8000) 80 22 22. Die Gespräche werden nach Rücksprache aufgezeichnet und am Abend im Ratgeber gesendet.
