Urteil nach Tod eines Ersthelfers auf der A7

Stand: 06.10.2022 18:51 Uhr

Er wollte einem anderen Autofahrer helfen und blieb deshalb auf der Autobahn stehen. Eine Frau geriet mit ihrem Wagen ins Schleudern und krachte in die stehenden Autos. Der Mann wurde tödlich verletzt.

Nach dem Tod eines Ersthelfers auf der A7 bei Quickborn ist eine 27 Jahre alte Frau am Donnerstag vom Amtsgericht Norderstedt (Kreis Segeberg) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie bekam eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Die Angeklagte muss außerdem 2.400 Euro an die Nebenklägerin, die Frau des Verstorbenen, zahlen.

Auto geriet ins Schleudern

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im April vergangenen Jahres bei wechselhaftem Wetter auf glatter Fahrbahn zu schnell unterwegs war - und das mit Sommerreifen. Die 27-Jährige war dann mit ihrem Wagen ins Schleudern geraten und in zwei Autos auf dem Standstreifen geprallt. Ein 64-jähriger Ersthelfer, der angehalten hatte, um einem anderen Autofahrer zu helfen, wurde dadurch verletzt und starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft hatte in den Plädoyers eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Schleswig-Holstein Magazin | 06.10.2022 | 19:30 Uhr

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