Tierquälerei: Urteil gegen ehemaligen Bäckerei-Unternehmer und Pferdezüchter
Ein ehemaliger Bäckerei-Unternehmer und Pferdezüchter ist am Freitag vom Amtsgericht Ratzeburg wegen Tierquälerei verurteilt worden - zu 112.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Pferde seines Gestüts in Grönwohld (Kreis Stormarn) über mehrere Monate vernachlässigt zu haben. Konkret sollen sogenannte Entwurmungskuren nicht gemacht worden sein. 14 Tiere des 62-Jährigen mussten daraufhin eingeschläfert werden, so die Anklage.
Zum Gerichtstermin am Freitag sind weder der Angeklagte noch sein Anwalt gekommen. Das Gericht hatte zunächst auf sie gewartet, sich dann kurz beraten und das Urteil verkündet. Eigentlich waren drei Verhandlungstermine angesetzt. Neben den 112.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung muss der ehemalige Bäckerei-Unternehmer 30.000 Euro an eine Tierwohlorganisation spenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann die nächsten zwei Wochen noch angefochten werden.
