Der Angeklagte Thomas Nommensen (r) und sein Anwalt Michael Gubitz unterhalten sich vor dem Beginn des Prozesstages in einer Außenstelle des Lübecker Landgerichts. © dpa-Bildfunk Foto: Christian Charisius

Prozess gegen Ex-Polizeigewerkschafter: Bewährungsstrafe gefordert

Stand: 14.10.2022 17:07 Uhr

Im Prozess gegen Ex-Polizeigewerkschafter Nommensen haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitag ihre Plädoyers gehalten. Nommensen soll sensible Polizei-Interna an einen Journalisten durchgestochen haben.

Vor dem Landgericht Lübeck forderte die Anklageseite eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Als beamtenrechtliche Folge droht dem 55-Jährigen bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr der Verlust von Beamtenstatus und Pensionsansprüchen. Nommensen ist derzeit vom Dienst suspendiert. Die Verteidigung hält dagegen eine Geldstrafe für angemessen. Nommensen wird vorgeworfen, immer wieder sensible Polizei-Interna an einen Journalisten durchgestochen zu haben.

Staatsanwälte lasen drei Stunden aus Chats vor

Mehr als drei Stunden lang haben die Staatsanwälte am Freitag aus Chats zwischen dem Ex-Polizeigewerkschafter und dem befreundeten Journalisten vorgelesen. Nommensen hat darin laut Staatsanwaltschaft teilweise wie in einem Liveticker über Einsätze berichtet. Dienstgeheimnisse und Persönlichkeitsrechte seien verletzt und Ermittlungen gefährdet worden. Es sei dem Angeklagten darum gegangen, die Führung der Landespolizei schlecht dastehen zu lassen, so die Staatsanwaltschaft.

Nommensens Verteidiger sieht das anders: Sein Mandant habe interne Informationen weitergegeben, um Missstände in der Landespolizei zu bekämpfen. Wichtige öffentliche Interessen seien dadurch nicht gefährdet worden. Der Angeklagte selbst beteuerte: Er habe große Fehler gemacht, bereue das, wollte die Polizei und einzelne Personen aber nicht schädigen. Nommensen bat das Gericht deshalb um eine milde Strafe.

Nommensen soll gegen Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben

Nommensen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen - als Polizeibeamter, als Gewerkschafter und als Mitglied des Hauptpersonalrats der Landespolizei. Konkret ging es um Einsatzdetails, Fotos, vertrauliche Dokumente oder Auszüge aus polizeilichen Datenbanken. Der Fall Nommensen war im Sommer 2019 ins Rollen gekommen. Damals waren interne Informationen zu einem Einsatz während der Geiselnahme in der Lübecker JVA an die Öffentlichkeit gelangt.

 

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 14.10.2022 | 17:00 Uhr

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