Geschlechtsumwandlung: OVG Schleswig entscheidet zu Vaterschaft

Ein Ehemann gilt im rechtlichen Sinne als Vater eines in der Ehe geborenen Kindes, auch wenn er zuvor ein anderes Geschlecht gehabt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) entschieden. In dem Fall hatten zunächst zwei Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gelebt.
Standesamt lehnte Eintragung als Vater ab
Eine der Frauen hatte dann ihr Geschlecht umwandeln lassen. Beide schlossen als Mann und Frau die Ehe. Durch eine Samenspende wurde ein Kind geboren. Das Standesamt in Flensburg hatte es daraufhin abgelehnt, den Ehemann als Vater eintragen zu lassen. Die Entscheidung ist möglicherweise noch nicht endgültig: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Oberlandesgericht zugelassen, das Verfahren im Falle einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof neu aufzurollen.
