Leere Tische und Stühle stehen vor einem Café. © Picture Alliance Foto: Matthias Bein
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Leere Tische und Stühle stehen vor einem Café. © Picture Alliance Foto: Matthias Bein
AUDIO: Gastro-Brandbrief an Wirtschaftsministerium (1 Min)

Gastro-Betriebe schreiben Brandbrief gegen Tarifvertrag

Stand: 08.04.2025 14:55 Uhr

Der neu ausgehandelte Tarifvertrag zwischen der DEHOGA und der Gewerkschaft NGG im Hotel- und Gaststättengewerbe gilt seit dem 1. November 2024 und soll im Land allgemeinverbindlich gelten. In Kiel regt sich Widerstand.

Nachdem die Landesregierung von Schleswig-Holstein erklärt hat, den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe allgemeinverbindlich zu machen, gibt es jetzt Gegenwind. Mehrere kleinere und mittlere Betriebe haben sich mit einem Brandbrief an das Wirtschaftsministerium in Kiel gewandt. NDR Schleswig-Holstein liegt der Brief vor.

Höhere Löhne im Hotel- und Gaststättengewerbe ab 1. Mai

Darin fordern sie, dass die Allgemeinverbindlichkeit aufgehoben wird, weil der ausgehandelte Tarifvertrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für einige zu teuer sei. Viele der Betriebe, die den Brandbrief unterzeichnet haben, sind nicht in der DEHOGA organisiert. Der Vertrag gilt rückwirkend seit dem 1. November 2024. Ab 1. Mai steigen dann wie vereinbart die Löhne.

Vertreter von rund 70 Kieler Restaurants waren am Montag (7.4.) zu einem Gespräch im Wirtschaftsministerium eingeladen. Das Ministerium verweist in einem schriftlichen Statement auf die Tarifautonomie. Ausnahmen bei der Allgemeinverbindlichkeit werde es keine geben.

DEHOGA-Tarifvertrag ja, aber nicht für alle Beschäftigten

"Wir finden es ja richtig, dass es diesen Tarifvertrag gibt. Das Einzige, was wir bemängeln, ist, dass Minijobber, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte damit eingeschlossen werden sollen", sagte der Kieler Gastronom und Initiator des Briefes Konstantin Koch. "Wir glauben, das kann nicht funktionieren. Festangestellte sollten definitiv Anspruch auf den Lohn haben."

Demnach sei der Lohnanstieg für einige Betriebe mit 17 Prozent zu teuer. Der Tarifvertrag sieht mindestens 14,97 Euro pro Stunde vor - der gesetzliche Mindestlohn hingegen liegt bei 12,82 Euro.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 08.04.2025 | 09:30 Uhr

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