Corona: 450 Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet
Allein in Kiel und im näheren Umland haben die Behörden seit 2021 rund 450 Verfahren zu gefälschten Corona Impf- und Testnachweisen eingeleitet.
Die Kieler Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Kiel haben nach eigenen Angaben seit 2021 bislang rund 450 Ermittlungsverfahren gegen Personen geführt, die Impfpässe oder Testzertifikate gefälscht haben sollen. Um den Fälschern das Handwerk zu legen, war im April dieses Jahres eine eigene Ermittlungsgruppe gegründet worden. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten die Beamten 225 Wohnungen und stellten dabei unter anderem Blanko-Impfpässe, Stempel und mehr als 200 Handys sicher. Gegen mehr als 130 Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt. In rund 80 Verfahren wurden bereits Geldstrafen verhängt.
Fälschungen für Eigengebrauch
Die Beschuldigten sollen Impfpässe und Zertifikate überwiegend zum Eigengebrauch gefälscht oder beschafft haben. Die meisten Verdächtigen seien männlich, zwischen 35 und 55 Jahren alt und waren bisher nicht vorbestraft, sagen die Ermittlungsbehörden. Aufgeflogen waren die meisten von ihnen, weil Apotheken oder Arbeitgebern die Impf- beziehungsweise Testnachweise merkwürdig vorkamen und sie deshalb die Ermittler informierten. Beschuldigte selbst begründeten laut Polizei ihr Handeln damit, dass sie sich vor Nebenwirkungen der Impfung fürchteten oder die Corona-Maßnahmen allgemein ablehnten.
Ermittlungsgruppe beendet Arbeit
Bereits das Vorbereiten der Herstellung von falschen Impfausweisen ist seit einer Gesetzesänderung im November 2021 strafbar. Dazu zählen beispielsweise das Präparieren von Blanko-Impfausweisen, der Handel mit und das Beschaffen von solchen Produkten. Auch die Nutzung eines gefälschten Impfausweises zur Täuschung im Rechtsverkehr, zum Beispiel in einer Apotheke, stellt eine Straftat dar.
Nach Polizeiangaben beendet die Ermittlungsgruppe Ende November ihre Arbeit. Weitere Ermittlungen zu Urkundenfälschungen sollen im Regelbetrieb fortgeführt werden.