Mädchen nach Unfall in Bohmte tot: Ermittlungen gegen Fahrer
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Bohmte, bei dem ein einjähriges Mädchen von einem Auto überrollt wurde, ermittelt die Polizei. Der 38-jährige Fahrer war alkoholisiert unterwegs.
Der Fahrer wohnt nach Angaben der Polizei selbst in der Straße in Bohmte (Landkreis Osnabrück), in der sich der Unfall am Samstagabend ereignet hatte. Als er mit seinem Pkw durch die verkehrsberuhigte Straße fuhr, sei das Mädchen von links auf einem Bobbycar eine abschüssige Grundstückseinfahrt herabgerollt. Das 22 Monate alte Mädchen wurde von dem Auto des 38-Jährigen überrollt. Das Kind erlitt so schwere Verletzungen, dass es trotz sofort begonnener Reanimation noch an der Unfallstelle starb.
War Alkohol die Ursache für den Unfall?
Laut Polizei war der Fahrer noch ein kurzes Stück mit seinem Auto weitergefahren, bevor er anhielt und zu Fuß zum Unfallort zurückkehrte. Polizisten, die den Unfall aufnahmen, stellten Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest. Ein Atomalkoholtest ergab einen Wert von etwa 0,8 Promille. Dem 38-Jährigen wurden Blutproben entnommen, die jetzt in einem Labor ausgewertet werden. Die Polizei geht davon aus, dass das Ergebnis in ein bis zwei Wochen vorliegt. Gegenstand der Ermittlungen sei jetzt, ob sich der Unfall deshalb ereignete, weil der Fahrer alkoholisiert war, sagte ein Polizeisprecher am Montag.
Bis 1,1 Promille Ordnungswidrigkeit - aber nur ohne Unfall
Mit einem Alkoholwert bis zu 1,1 Promille bewege man sich in Deutschland noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit - allerdings nur so lange kein Unfall passiert, erklärte der Polizeisprecher. Ereignet sich ein Unfall, könne es sich dabei auch um eine Straftat handeln. Dies zu bewerten, sei Aufgabe eines Gerichts. In dem Fall aus Bohmte stehe der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum - auch dabei müsse ein Gericht bewerten, inwiefern der Alkoholkonsum des Fahrers sich möglicherweise darauf auswirkte.
Vier bis zehn Stundenkilometer in verkehrsberuhigtem Bereich
In einem durch ein blaues Schild mit spielenden Kindern gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich ist eine Geschwindigkeit von vier bis zehn Kilometern pro Stunde erlaubt. Zudem müssen Autofahrende laut dem Polizeisprecher sehr wachsam sein und stets mit Personen auf der Fahrbahn rechnen. Die Eltern des Kindes hatten den Unfall am Samstagabend miterlebt und mussten von einem Notfallseelsorger betreut werden.