Landkreis Osnabrück schränkt Wasserentnahme ein
Der Landkreis Osnabrück hat am Freitag die Regeln für den Wasserverbrauch drastisch verschärft. Bis zum 31. Oktober dürfen sämtliche private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr nicht mehr beregnet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, hieß es vonseiten des Kommunalverbands.
Verdunstung verhindern
Der Landkreis begründete den Schritt mit der seit 2018 anhaltenden Dürre und dem damit verbundenen Absinken des Grundwasserspiegels. Gerade in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr würde ein Großteil des Beregnungswassers ohnehin ungenutzt wieder verdunsten. Betroffen von dieser Beschränkung seien alle Wassernutzer im Landkreis Osnabrück, unabhängig davon, ob das Wasser aus einem eigenen Brunnen gefördert oder aus dem Trinkwassernetz entnommen werde.
Hoffen auf Regeneration der Wasserstände
Der Landkreis verwies auf die jüngsten Messergebnisse des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Werte zeigten vielerorts historische Tiefstände beim Grundwasser. Deshalb habe sich der Landkreis dazu entschlossen, eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen. "Wenn alle Wasser sparen, geben wir uns und unserer Landschaft gemeinsam die Chance auf eine schnelle Regeneration der Wasserstände", so Detlef Wilcke, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft beim Landkreis Osnabrück.
Wasserentnahme aus Fließgewässern bleibt verboten
Auch die Verlängerung des Entnahmeverbotes aus Fließgewässern zweiter und dritter Ordnung ist eine weitere Folge der Dürre. Da in den vergangenen Monaten keine nennenswerten Niederschläge fielen und somit der Wasserstand in der Landschaft extrem niedrig ist, darf weiterhin kein Wasser aus den Fließgewässern im Landkreis Osnabrück zur Beregnung entnommen werden. Dieses Verbot gilt ebenfalls bis Ende Oktober.
