Prozess: Mörder von Lena soll Frau vergewaltigt haben
Der verurteilte Mörder der elfjährigen Lena soll in der Psychiatrie eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt haben. Am Montag hat der Prozess vor dem Landgericht Oldenburg begonnen.
Auf den Tag genau vor zehn Jahren wurde der heute 29-Jährige verurteilt. Er hatte Lena 2012 in Emden ermordet. Der Mann wurde in die Psychiatrie eingewiesen. In der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn soll er erneut straffällig geworden sein: Vor zwei Jahren, so der Vorwurf der Anklage, habe er auf dem Außengelände der Klinik im Landkreis Ammerland eine Patientin vergewaltigt. Zwei Monate zuvor soll er bereits eine andere Patientin sexuell genötigt haben. Am ersten Prozesstag sollte eines der beiden Opfer als Zeugin aussagen.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Nach der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter am Montag die psychische Erkrankung des Angeklagten. Zum Urteil, das bereits am Freitag verkündet werden könnte, soll die Öffentlichkeit zugelassen werden. Ob auch zur Urteilsbegründung, das ist nach Informationen von NDR Niedersachsen noch unklar.
Angeklagtem wurden in der Klinik Freiheiten gewährt
Unklar ist auch, ob im Prozess die Entscheidung behandelt wird, dem Mann im Maßregelvollzug Freiheiten zu gewähren - und warum diese nicht nach der ersten mutmaßlichen Tat beendet wurden, bevor es einige Wochen später zur Vergewaltigung gekommen sein soll. Der Sprecher des Landgerichts äußerte sich dazu mit Verweis auf den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht.
Mehrere Gutachter schätzten Risiko gering ein
Die Lockerungsmaßnahmen in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung hatte die Staatsanwaltschaft Aurich genehmigt. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Mehrere Gutachter hätten das Risiko von Missbrauchstaten als gering eingeschätzt. Daraufhin habe man dem 29-Jährigen kurze räumlich begrenzte Ausgänge ohne Begleitung auf dem Gelände des Krankenhauses erlaubt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Mittlerweile befindet sich der 29-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus.
Gericht sah in Angeklagtem Gefahr für die Allgemeinheit
Der Tod von Lena in einem Parkhaus in Emden bewegte 2012 die Menschen bundesweit. Das Landgericht Aurich sprach den damals 19-jährigen Täter wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht befand den jungen Mann wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung für eingeschränkt schuldfähig, er kam deshalb in die geschlossene psychiatrische Einrichtung. Der Vorsitzende Richter hatte bei der Urteilsverkündung gesagt, der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er seine Opfer wahllos ausgesucht habe. Einige Monate vor dem Mord an Lena hatte er eine Joggerin bei einem Angriff schwer verletzt.