Zöllner in Emden finden Schlangenhaut in Paket
Zöllner haben in Emden in einem verdächtigen Paket die Haut einer Python gefunden. Nun steht fest, die Schlangenhaut fällt unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die Einfuhr von Pythonhaut und der Handel damit ist verboten. Die Empfängerin des Pakets konnte auch keine Genehmigung vorlegen, so ein Sprecher des Hauptzollamtes Oldenburg. Das Paket bleibe deshalb vorerst beim Zoll. Wenn die Empfängerin innerhalb einer Frist keine Genehmigung nachreicht, dann werde ein Strafverfahren eingeleitet, so der Sprecher. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt mehr als 8.000 Tier- und etwa 40.000 Pflanzenarten. Der illegale Handel mit geschützten Arten ist strafbar. Die Zöllner in Emden sind speziell geschult, um solche Waren schnell erkennen zu können, hieß es. Das verdächtige Paket kam aus Großbritannien und wurde dann beim Zoll im Beisein der Empfängerin geöffnet.
