Sexuelle Nötigung von Jugendlicher: Strafe laut BGH zu niedrig
Ein 53-Jähriger aus Northeim muss sich wegen sexueller Nötigung einer Minderjährigen erneut vor Gericht verantworten. Der BGH hält das Strafmaß des Landgerichts Göttingen für zu niedrig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Kammer aufgehoben. Der Fall muss erneut verhandelt werden. Der 53 Jahre alte Beschuldigte soll im Jahr 2020 eine Minderjährige in seiner Wohnung in Northeim gegen Geld zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Als er das Geld nicht zahlen wollte, hat er laut Anklage die Betroffene mit einem Küchenmesser bedroht und gewürgt. Schließlich soll die Minderjährige den 53-Jährigen überwältigt haben und geflohen sein.
Landgericht verhängte niedrigstes Strafmaß
Die zuständige Kammer des Landgerichts verurteilte den Mann im Juni 2023 wegen schwerer sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und einem Monat. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision gegen das Urteil ein. Zu Recht, urteilte nun der BGH. Bei der verhängten Haftstrafe handele es sich um das Mindeststrafmaß für solche Delikte. Dem Urteil lasse sich aber nicht entnehmen, warum das Landgericht - trotz der erheblich belastenden Faktoren - die Mindeststrafe für schuldangemessen gehalten habe, begründete das oberste Gericht seine Entscheidung. Der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
