Göttingen: Uni-Professor bekommt elf Monate auf Bewährung
Das Landgericht Göttingen hat einen Professor der Universität Göttingen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Aufgrund des Strafmaßes behält der 58-Jährige seinen Beamtenstatus vorerst.
Die Richter befanden den Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig. In den Anklagepunkten sexuelle Nötigung und Belästigung sprach die Kammer den Mann frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Wir haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Das wird in den nächsten Tagen intensiv überlegt werden müssen", sagte der Anwalt des Angeklagten dem NDR in Niedersachsen.
Hauptzeugin findet Urteil zu milde
Dem Angeklagten waren ursprünglich 21 Straftaten zur Last gelegt worden. So soll er zwei Doktorandinnen und eine Labormitarbeiterin immer wieder in sein Büro bestellt und ihnen dort unter anderem mit einem Stock auf den Po geschlagen haben. Die Taten sollen sich zwischen Juli 2014 und April 2017 ereignet haben. In dem Prozess haben sechs Frauen ausgesagt, drei von ihnen hatten den Professor angezeigt. Die Hauptzeugin hatte in dem Prozess detailreich geschildert, wie der Professor sie über vier Jahre unter Druck gesetzt und gedroht hatte, die Zusammenarbeit zu beenden. Das Gericht wertete dies als Machtmissbrauch. Aus ihrer Sicht sei das Urteil zu milde, sagte die Hauptzeugin gegenüber dem NDR in Niedersachsen. "Ich habe kein Vertrauen mehr ins deutsche Rechtssystem. Der Prozess war lang und unangenehm und dann so ein geringes Urteil. Ich fühle mich ein zweites Mal erniedrigt", so die Frau.
Uni Göttingen will den Professor loswerden
Ein weiterer Prozess steht nun vor dem Verwaltungsgericht an. In dem Disziplinarverfahren geht es um eine mögliche Entlassung des Mannes. Die Universität Göttingen will das Arbeitsverhältnis mit dem 58-Jährigen beenden und die Beamtenbezüge nicht mehr bezahlen. Der Angeklagte war in leitender Funktion beschäftigt. Die Uni hat inzwischen ein Haus- und Dienstverbot ausgesprochen.
