Stand: 04.02.2025 11:17 Uhr

Gandersheimer Domfestspiele: Ex-Chef muss Schadensersatz zahlen

Der Schriftzug "Landgericht Braunschweig" ist neben dem Niedersachsen-Wappen auf einem Schild am Haupteingangsbereich zum Landgericht Braunschweig zu lesen. © picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg Foto: Moritz Frankenberg
Der ehemalige Geschäftsführer der Gandersheimer Domfestspiele, Thomas Groß, muss laut einem Urteil vom Landgericht Braunschweig 170.000 Euro Schadensersatz zahlen. (Themenbild)

Der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der Gandersheimer Domfestspiele, Thomas Groß, ist am Montag mit einem Doppelurteil zu Ende gegangen. Das Landgericht Braunschweig erklärte die fristlose Entlassung von Groß durch die gemeinnützige Gesellschaft Gandersheimer Domfestspiele im März 2023 für unwirksam. Eine nachträglich ordentliche ausgesprochene Kündigung bestätigte das Gericht hingegen, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Groß erhält laut Urteil für die Monate März bis September 2023 das vereinbarte Gehalt zuzüglich Zinsen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den ehemaligen Geschäftsführer zu einer Schadensersatzzahlung von 170.000 Euro plus Zinsen an die Betreiber der Gandersheimer Domfestspiele. Weil er erforderliche Anträge nicht rechtzeitig gestellt habe, seien den Gandersheimer Festspielen im Jahr 2023 erhebliche Fördermittel entgangen, heißt es vom Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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