Stralsund: Prozess um Messerattacke muss neu aufgerollt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Stralsund im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke aufgehoben. Das geht aus einer Mitteilung des BGH von Freitag hervor. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und legte Revision ein. Der BGH kritisierte, dass das Gericht dem Angeklagten die Tatausführung negativ ausgelegt habe. Die Stralsunder Richter hatten demnach erklärt, dass der Mann "ohne erkennbaren Anlass für den Geschädigten, mit dem er kurz zuvor noch freundschaftlich miteinander getrunken hatte", zugestochen habe. Die Verhandlung dazu muss nun von einer anderen Kammer des Landgerichts neu geführt werden.
