Selbsttest oder Schnelltest? Teststrategie in MV wirft Fragen auf
Die neue Corona-Teststrategie der Landesregierung führt zu Irritationen. Offen ist noch, welcher Test erforderlich ist, um künftig beispielsweise zum Friseur zu gehen oder in besonderen Geschäften einzukaufen. Die neue Corona-Verordnung des Landes spricht von zwei unterschiedlichen Testformen - dem Schnelltest und dem Selbsttest.
Bei den Schnelltests in Apotheken oder den Testzentren der Kreise wird auch die Identität der Testpersonen bescheinigt, dieser Test ist dann 24 Stunden gültig. Jeder Bürger hat pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Die neue Corona-Landesverordnung sieht ausdrücklich aber auch den Selbsttest zu Hause vor, der bei Discountern gekauft werden kann. Die Frage ist: Wie kann die Testperson nachweisen, dass sie selbst den Test vorgenommen hat? Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) meinte, ein "unmittelbar durchgeführter Selbsttest" reiche als Nachweis aus. Das heißt, so ein Regierungssprecher, der Test wird unter Aufsicht kurz vor Betreten beispielsweise des Friseursalons oder des Geschäfts durchgeführt. Demnach reicht dann ein nur zu Hause gemachter Selbsttest nicht aus.
Kritik vom Einzelhandel
Einzelhändler melden Kritik an: Tests vom Verkaufspersonal zu beaufsichtigen, das sei nicht leistbar. Außerdem wäre bei jedem neuen Einkauf ein neuer Selbsttest nötig. Kay-Uwe Teetz vom Einzelhandelsverband Nord sagte NDR 1 Radio MV: "Für den Handel ist das kein gangbarer Weg". Es seien zu viele Fragen offen. Geklärt werden müsse die Sicherheit des Verkaufspersonals. Möglicherweise habe der Arbeitgeber gar kein Recht, Beschäftigte für die Beaufsichtigung der Tests einzuteilen. Sven Müller vom Arbeitgeberverband meinte, Buchhändler und Friseure könnten nicht den Job des Verordnungsgebers - also des Landes - machen. Da sei mehr Rechtssicherheit nötig, noch sei nicht klar, wie die Beschlüsse umgesetzt werden könnten.
Glawe: Verkäufer soll Selbsttest bescheinigen
Die offenen Fragen wolle die Landesregierung jetzt klären, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU). Gedacht sei daran, dass auch ein Friseur oder Verkäufer das negative Ergebnis eines Selbsttests bescheinigen kann. Dieser Test wäre dann ebenso wie der Schnelltest 24 Stunden lang gültig. Nordrhein-Westfalen ermöglicht ebenso wie Mecklenburg-Vorpommern trotz steigender Infektionszahlen künftig auch Einkaufen mit einem negativen Test. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern lässt die dortige CDU-geführte Landesregierung den Selbsttest allerdings nicht als Nachweis zu.
Viele Testzentren ausgebucht
Körpernahe Dienstleistungen wie der Friseurtermin können von heute an im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur mit negativem Corona-Test gebucht werden, von Mittwoch an gilt das auch im übrigen Bundesland. Vom 6. April an ist das Einkaufen in besonderen Geschäften nur bei Vorlage eines negativen Tests möglich, vom 10. April soll das dann auch in Rostock gelten. Wegen der hohen Nachfrage nach Schnelltests sind viele Testzentren ausgebucht. Hörer von NDR 1 Radio MV berichten, dass in einigen erst nach Ostern ein Termin zu bekommen sei. Mit den regelmäßigen Tests wollen Landesregierung und Gesundheitsbehörden einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen gewinnen und eine Nachverfolgung der Infektionsketten erleichtern.
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