Kinder steigen in einen Schulbus ein. © picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann

Posse um Schulweg: Luca aus Bad Doberan darf jetzt Bus fahren

Stand: 23.05.2024 15:35 Uhr

Weil sein Schulweg zu kurz war, wollte der Landkreis Rostock den kleinen Luca aus Bad Doberan nicht kostenlos zu Schule befördern. Nach langem Streit und einer Satzungsänderung bekommt er nun ein Ticket.

von Juliane Schultz

Bald kommt Luca in die dritte Klasse. Er besucht den Schulcampus in Bad Doberan. Dorthin darf er, wenn er will, ab dem kommenden Schuljahr kostenlos mit dem Schulbus fahren. Zwei Jahre haben seine Eltern dafür gekämpft. Die Verwaltung hatte sich dagegen entschieden, den Weg der Kulanz einzuschlagen. Es hätte im Ermessen der Bearbeiterin gelegen, bereits dem Erstklässler ein Schülerticket zu bewilligen.

Schulweg zu kurz für kostenloses Schülerticket

Zum Unverständnis seiner Eltern, denn auf Lucas Schulweg lauern Herausforderungen, die ihm vor zwei Jahren, als er noch viel kleiner und ein Schulanfänger war, sehr groß erschienen: Mit schwerem Ranzen auf dem Rücken die Steigung eines Hügels bewältigen, die Straße sicher überqueren, auf die Radfahrer Acht geben. Seine Eltern wollten deshalb, dass Luca die knapp 2.000 Meter vom Wohnhaus bis zum Schultor lieber mit dem Schulbus fährt. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Der Weg sei zu kurz, er dürfe nicht weniger als 2.000 Meter lang sein und eine Ausnahmegenehmigung gebe es nur, wenn der Schulweg besonders gefährlich sei.

Petitionsausschuss hat nachgemessen

Das ließen Lucas Eltern nicht gelten und wandten sich an den Petitionsausschuss des Landtages. Der reiste zum Vor-Ort-Termin von Schwerin nach Bad Doberan und ließ sich den Weg von Luca genau zeigen - ein Messrad zählte dabei mit. Ergebnis: Von der Haustür bis zur Schultür zwei Kilometer und damit wäre der Weg eigentlich genehmigungsfähig. Es nützte Luca nichts.

Klärungsbedarf: Wie wird Schulweg bemessen?

Die Verwaltung wollte erst einmal geklärt wissen, von wo bis wo überhaupt gemessen werden muss: Gilt das Schulgelände oder das Schulgebäude? Und wo beginnt der Schulweg? An der Wohnungstür oder am Tor des Grundstücks? Dies festzulegen und in die Schülerbeförderungssatzung einzuarbeiten, erging nun als Auftrag aus Schwerin an den Landkreis. Zwölf Monate sind seitdem vergangen, Luca kam in die zweite Klasse, der Landkreis Rostock sparte ein weiteres Jahr die Kosten seines Schülertickets.

Campusregel macht weg für Ticket frei

Jetzt, zwei Monate vor den Sommerferien hat der Kreistag nun die neue Satzung über die Beförderung der Schüler abgesegnet. Beinahe hätte sie festgelegt, dass Luca auch weiterhin nicht kostenlos Bus fahren darf. Denn es gilt nun: "Die auf dem Wohngrundstück und auf dem Schulgelände zurückgelegten Wegstrecken bleiben bei der Bestimmung der Schulweglänge außer Betracht." Und damit fehlen die entscheidenden Meter bis zur Schultür. Zum Glück steht Lucas Schule jedoch auf einem Campus. Und deshalb gilt nicht die Entfernung zum Grundstück, sondern der Eingang der tatsächlich besuchten Schule.

Bürgermeister Arenz: "Das Theater hätte nicht sein müssen"

Ob es diese Änderung auch freie Fahrt für andere Schüler in Bad Doberan bedeutet, weiß Bürgermeister Jochen Arenz nicht. Er freut sich für die Familie. "Das ganze Theater um Luca hätte nicht sein müssen. Ich bin glücklich, dass Luca endlich fahren kann." Positiv sei immerhin, dass es nun eine klare Regelung gebe. Übrigens: Die Kulanzregel, ist auch in der überarbeiteten Satzung enthalten. Die Verwaltung dürfte weiterhin nach eigenem Ermessen weiterhin auch für kürzere Schulwege die Kosten übernehmen.

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Schulkinder mit Ranzen auf dem Rücken fahren Fahrrad. © picture alliance / dpa Foto: Ralf Hirschberger

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 23.05.2024 | 17:00 Uhr

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