MV führt Maskenpflicht im Nahverkehr ein
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag weitere Rechtsverordnungen für die neuen Corona-Regeln beschlossen. Ab dem 27. April gilt eine Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutz) im öffentlichen Nahverkehr und in Taxis. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) begründete diesen Schritt mit dem gegenseitigen Schutz in Bussen und Bahnen. Ausgenommen bleiben Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit Handicap. Schwesig stellte für den 3. und 4. Mai weitere Lockerungen in Aussicht, sollten die Maßnahmen von allen umgesetzt werden.
Verkauf auf 800 Quadratmetern erlaubt
Bereits am Donnerstagabend hatte die Landesregierung weitere Details der geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Demnach können unter bestimmten Voraussetzungen alle Geschäfte des Einzelhandels öffnen. Läden mit weniger als 800 Quadratmetern dürfen von Montag an öffnen. Größere Geschäft können das ebenfalls tun, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verringern. Hygiene-Vorschriften und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für den Einkauf werden Masken außerdem empfohlen. Fest steht laut Aussagen der Regierung: Mit Öffnung der Frisöre am 4. Mai müssen Kunden dort auch einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Zoos und Sportplätze dürfen wieder öffnen
Zoos und Tierparks dürfen ebenfalls von Montag an öffnen, allerdings bleiben Tierhäuser geschlossen. Auch Sportplätze sind dann nicht mehr gesperrt. Sport allein oder zu zweit soll möglich werden, beispielsweise auf Tennisplätzen. Büchereien öffnen ebenfalls zu Wochenbeginn, Kundgebungen mit höchstens 50 Teilnehmern sind dann erlaubt. Offen bleibt, wann Veranstaltungen als Großveranstaltungen gelten. Denn die bleiben bis Ende August verboten. Das will die Landesregierung noch klären.
Diese Einschränkungen werden gelockert:
- ab Sonnabend (18. April) dürfen Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen
- ab Montag (20. April) dürfen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen
- ab Montag (20. April) dürfen Zoos, Sportplätze und Bibliotheken öffnen; Kundgebungen mit bis zu 50 Teilnehmern werden erlaubt
- ab 27. April beginnt der Unterricht der Klassenstufen 10 und 12
- ab 4. Mai beginnt Unterricht für 11. Klassen an Gymnasien, 9. Klassen an Regional- und Gesamtschulen sowie 4. Klassen an Grundschulen
- ab 4. Mai dürfen Friseure öffnen (Stoffmaskenpflicht)
Diese Einschränkungen bleiben vorerst bestehen:
- Cafés, Restaurants und Hotels bleiben vorerst geschlossen
- Kitas bleiben vorerst geschlossen, die Notfallbetreuung wird ausgebaut
- das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen
- Großveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten
- Mund- und Nasenschutz muss ab 27. April im öffentlichen Personenverkehr getragen werden, für den Einkauf ist er empfohlen
- das Einreiseverbot für Auswärtige nach Mecklenburg-Vorpommern bleibt vorerst bestehen
Suche nach Lösung für Restaurants und Hotels
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) wollen in der kommenden Woche mit der Gastronomie- und Tourismusbranche sprechen, um nach Lösungen für eine behutsame Öffnung von Restaurants und Hotels zu suchen. Bisher gilt für die Branche, dass sie mindestens bis zum 3. Mai geschlossen bleibt. Schwesig sagte, Ziel müsse bleibe, die Corona-Infektionen weiter so gering wie derzeit zu halten. Ein Erkrankter dürfe maximal einen anderen Menschen anstecken.
Schrittweise Öffnung der Schulen vom 27. April an
Bei der Rückkehr in die Schulen sollen Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder bei denen ein Familienmitglied einer Risikogruppe angehört, von der Schulpflicht ausgenommen werden. Für diese Kinder und Jugendlichen werde es andere Lösungen geben, so Schwesig. Es dürfe niemand gefährdet werden. Spätestens vom 27. April an sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder geöffnet werden, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) am Donnerstagabend in Schwerin.
Zunächst sollen die 10. Klassen der Regionalen Schulen, die 12. Klassen der Gymnasien und die Abschlussklassen der Berufsschulen wieder zur Schule gehen. Dort stehen Abschlussprüfungen an. Am 4. Mai soll dann auch der Unterricht für die 11. Klassen an den Gymnasien und die 9. Klassen an den Regionalen Schulen beginnen. Diese Schüler müssen im kommenden Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen. Außerdem sollen die 4. Klassen der Grundschulen wieder zur Schule gehen, weil bei ihnen der Übergang in die weiterführende Schule anstehe. Alle weiteren Schritte sind noch offen.
Notfallbetreuung in Kitas wird ausgedehnt
Die Notbetreuung in Kitas und Hort wird auf weitere systemrelevante Berufe wie etwa ambulante Pflegekräfte oder Paketzusteller ausgedehnt. Zudem reicht es künftig, wenn nur noch ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Nach dem 4. Mai werde auch geprüft, ob Museen und Außenspielplätze wieder öffnen dürfen. Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) will in der nächsten Woche mit den Kirchen und Relioginsgemeinschaften beraten, wann und unter welchen Bedingungen Gottesdienste möglich sein können.
Glawe will flächendeckende Tests in der Pflege
Gesundheitsminister Glawe hat flächendeckende Test auf das Coronavirus in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegeteams angekündigt. "Die Einrichtungen für Senioren sind besonders gefährdet", sagte Glawe. Der Schutz vor einer Infektion stehe an erster Stelle. Glawe kündigte am Donnerstagabend an, dass in den nächsten Wochen alle Pflegepersonen in den 272 Pflegeheimen des Landes getestet werden sollen. Nach Möglichkeit sollten auch Antikörpertests vor Ort gemacht werden, um Anzeichen einer überstandenen Infektion im Blut zu finden.
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