Lila Bäcker: Weitere Kündigungen unwirksam
Im Streit um Kündigungen bei der Kette "Lila Bäcker" sind erneut Kündigungen für unwirksam erklärt worden. Die Klagen von fünf Betroffenen gegen außerordentliche Kündigungen vom März seien begründet, sagte der zuständige Richter des Arbeitsgerichts in Neubrandenburg am Dienstag.
Neue Geschäftsführung wandelte Kündigungen um
Die Mitarbeiter hatten im Februar selbst gekündigt. Sie hatten zuvor mit der alten Geschäftsleitung des Unternehmens neue Arbeitsverträge abgeschlossen. Diese sicherten ihnen bei Eigenkündigung die Fortzahlung des Gehaltes über bis zu einem Jahr und eine Abfindung in fünfstelliger Höhe zu. Mit dem Einsetzen der neuen Geschäftsführung waren die Kündigungen in fristlose umgewandelt worden. Dagegen hatten die Mitarbeiter geklagt.
Es fehle der Nachweis darüber, dass die alte Geschäftsleitung und die Mitarbeiter treuwidrig zusammengearbeitet haben, hieß es in der Urteilsbegründung. Es gebe auch keinen Nachweis darüber, dass bei den neuen Verträgen gegen die Interessen des Unternehmens gehandelt wurde.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin
Allerdings ermittelt gegenwärtig auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft in Schwerin wegen des Vorwurfs der Untreue gegen die ehemalige Geschäftsleitung. Es steht auch der Vorwurf im Raum, dass Mitarbeiter sich gegenseitig vor dem Geschäftsführerwechsel noch schnell lukrative Verträge zugeschanzt haben.
Weitere Kündigungen unwirksam
Das Neubrandenburger Gericht hatte bereits am Freitag außerordentliche Kündigungen der Firma für unwirksam erklärt. In sechs Fällen muss das Unternehmen die Entlassungen zurücknehmen. Zudem soll die Firma einer Frau, die seit 39 Jahren dort arbeitet, monatlich 1.588 Euro zahlen und dürfe diese Summe nicht - wie seit Monaten - um 600 Euro kürzen. Eine neue Geschäftsführung der Firma hatte im März 225 von 2.700 Mitarbeitern entlassen. Eine Sprecherin der Kette hatte angekündigt, gegen die Urteile Rechtsmittel einzulegen.
