Eine Statue von Justita. © agefotostock

Neubrandenburg: Freispruch im Prozess um tödliche Messerattacke

Stand: 25.04.2024 15:47 Uhr

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke hat das Landgericht Neubrandenburg den 20-jährigen Angeklagten freigesprochen. Er habe das Opfer aus Notwehr getötet, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte Anfang April vor dem Landgericht Neubrandenburg gestanden, im Oktober 2023 vor seiner Wohnung in der Ihlenfelder Vorstadt in Neubrandenburg einen 21 Jahre alten Kumpel erstochen zu haben, mit dem er gemeinsam in Drogengeschäfte verwickelt war.

Angeklagter handelte aus Notwehr

Der später verstorbene Mann sei mit einer geladenen Schreckschusspistole auf den heute Freigesprochenen zugegangen, habe ihn bedroht und forderte, Drogen und Geld herauszugeben. Weil er vermummt war, hat der 20-Jährige seinen Kumpel in dem Moment nicht erkannt. In Todesangst und im Adrenalinrausch habe er schließlich ein Messer gezogen und auf den Angreifer eingestochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn daraufhin wegen Totschlags angeklagt.

Zeuge unterstützte die Version des Tathergangs

Ein als Zeuge geladener Mann, der die Schreckschusspistole verliehen hatte, unterstützte während des Prozesses die Version des Angeklagten. Er wurde zuvor mehrfach gefragt, ob er "mitmachen möchte", was er abgelehnt habe, so der Zeuge. Der heute Freigesprochene entschuldigte sich während des Prozesses zudem bei den Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger im Gerichtssaal erschienen waren.

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Eine Statue von Justita. © agefotostock

Neubrandenburg: Angeklagter gesteht tödliche Messerattacke

Der junge Drogendealer hat sich vor Gericht allerdings auf eine Notwehr-Situation berufen. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 25.04.2024 | 16:00 Uhr

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