Klimastiftung MV: Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Beschwerde
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gescheitert. Wie das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entschied, bleibt die Anerkennung dieser wirksam.
Die Umwelthilfe wollte gerichtlich gegen die Gründung der Stiftung vorgehen und hatte gegen das Justizministerium geklagt. Der vorläufige Rechtschutzantrag ist aber gescheitert und nun auch in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden. Der Grund ist derselbe, wie bei dem abgewiesen Eilantrag im vergangenen Jahr, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Der Umwelthilfe sei nicht befugt, solch einen Antrag zu stellen. Würde es um Umweltrecht gehen, wäre dies möglich, nicht aber, wenn es um das Genehmigungsverfahren einer Stiftung geht.
Vorwurf: Stiftungsgründung sei rechtswidrig gewesen
Die Umwelthilfe hatte bereits im Mai 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin gegen die Anerkennung der Stiftung eingereicht. Nach Auffassung der Organisation sei diese grob rechtswidrig gewesen. "Wir erwarten vom zuständigen Gericht, dass dieser von der Regierung Schwesig bewusst in Kauf genommene Bruch des Stiftungsrechtes für rechtswidrig und unzulässig erklärt wird", hieß es von Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner damals. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden. Die DUH wies darauf hin, dass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Schwerin aber noch ausstehe.
Anm. der Red.: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die DUH sei endgültig mit ihrer Klage gescheitert. Richtig ist, die DUH ist mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gescheitert.