Förderprogramm für "Balkonkraftwerke" in MV soll am Dienstag starten
Eigentlich sollte es spätestens im Oktober kommen, nun soll das Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern für Mini-Solarzellen auf Balkonen in der nächste Woche starten. Am kommenden Dienstag (8. November) falle der Startschuss, so das Umweltministerium.
Am Montag will Umweltminister Till Backhaus (SPD) auf einer Pressekonferenz Einzelheiten zur Förderung der Mini-Kraftwerke bekannt geben. Durch die Nutzung der Sonne als alternativer Energiequelle soll der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert und dem Klimawandel entgegengewirkt werden. Laut den bisherigen Planungen ist vorgesehen, dass das Land mit maximal 500 Euro pro Haushalt die Anschaffung fördert. Der Fördertopf ist insgesamt mit zehn Millionen Euro gefüllt. Das Geld würde also für maximal 20.000 Haushalte und 20.000 Anlagen reichen.
Experten: Rund 100 Euro Ersparnis pro Jahr sind drin
Es sollen nur solche Anlagen gefördert werden, die nach dem Start des Programms gekauft werden, eine nachträgliche Förderung sei nicht vorgesehen, hieß es. Das Ministerium rechnet mit einem Ansturm an Förderanträgen. Den Zuschuss gibt es für kleine, nicht genehmigungspflichtige Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Fachleute gehen davon aus, dass mit solchen Anlagen rund zehn Prozent des Strombedarfs eines durchschnittlichen Haushalts gedeckt werden können. Jährlich ließen sich so ungefähr 100 Euro sparen, bei steigenden Stromkosten auch mehr.
Förderprogramm ruft viel Kritik hervor
Das Förderprogramm stößt auch auf Kritik. Der Landesverband Erneuerbare Energien verwies auf das vergleichsweise ungünstige Kosten-Nutzen-Verhältnis. So produziere eine moderne Windkraftanlage mit 5,5 Megawatt weit mehr Strom als alle 20.000 "Balkonkraftwerke" zusammen, koste aber nur etwa die Hälfte. Der Bund der Steuerzahler nahm das Förderprogramm in sein "Schwarzbuch" für verschwendete Steuergelder auf. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen äußerte sich skeptisch und verwies auf finanzielle Risiken für Mieter in Schadensfällen.