Corona: Kneipen und Bars dürfen unter Auflagen öffnen
Seit Inkrafttreten der Corona-Beschränkungen dürfen von Montag an erstmals wieder Kneipen und Bars in Mecklenburg-Vorpommern öffnen. Zum ersten Mal seit Gründung des Landes gibt es eine Sperrstunde für Barbesitzer. Um Mitternacht ist Schluss. Das geht aus der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung hervor. Mehr als 90 Prozent der Kneipiers sehen unter diesen Vorraussetzungen keinen wirtschaftlichen Betrieb ihres Lokals. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes MV. Bereits seit Sonnabend haben Konzerthäuser und Theater wieder die Erlaubnis, zu öffnen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Viele Spaß- und Erlebnisbäder bleiben zu
Die meisten Spaß- und Erlebnisbäder öffnen heute nicht, obwohl sie laut Landesverordnung die Erlaubnis dazu haben. Das Wonnemar in Wismar zum Beispiel bleibt geschlossen. Dort müsse noch das Ergebnis der Wasserproben abgewartet werden, sie würden auf Verunreinigungen untersucht, hieß es vom Management des Erlebnisbades. Auch das Gesundheitsamt müsse seine Erlaubnis noch erteilen. Das Wonnemar öffnet voraussichtlich am kommenden Sonnabend wieder. In der Region Rostock werden einige Bäder derzeit saniert und bleiben deshalb geschlossen. Für den Betreiber des Aquadrom Graal-Müritz gibt es noch grundsätzliche Unklarheiten zu den Vorgaben des Landes - auch dieses Freizeitbad öffnet vorerst nicht.
Touristen aus dem EU-Ausland dürfen wieder einreisen

Außerdem dürfen Touristen aus dem EU-Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen. Voraussetzung ist aber, dass die Gäste eine Übernachtung gebucht haben. Tagestouristen dürfen weiterhin nicht in den Nordosten kommen. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) räumte ein, dass es keine umfangreiche Kontrollen geben werde, die Polizei kontrolliere nur stichprobenartig. Zudem folgt das Land einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts: Ausländische Gäste aus sogenannten Risikogebieten mit vielen Infektionen dürfen laut Wirtschaftsministerium nur dann einreisen, wenn sie spätestens 48 Stunden vor Einreise einen Corona-Test gemacht haben und dieser negativ ausgefallen ist.
Keine Abstandsregeln bei besonderen Familienfeiern
Heute treten noch weitere Lockungen in Kraft, die die Tourismusbranche gefordert hatte: Hotels und Pensionen können ab sofort wieder 100 Prozent ihrer Betten belegen, statt bisher 60 Prozent. Zudem sind von heute an wieder besondere Familienfeiern mit bis zu 75 Teilnehmern erlaubt. Dazu zählen Hochzeiten, Jugendweihen, Konfirmationen, Firmungen und Beerdigungen. Abstandsregeln gelten dabei nicht mehr. Bei anderen Familienfeiern sind maximal 50 Teilnehmer zugelassen. Außerdem dürfen Altenheimbewohner ab sofort von unterschiedlichen Menschen besucht werden und es dürfen jetzt auch zwei Besucher gleichzeitig da sein.
Weitere Lockerungen möglicherweise am Mittwoch
Die Länderchefs beraten am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Merkel über weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Dabei wird es unter anderem vermutlich um eine bundesweite Regelung zu Corona-Tests an Schulen und in Kitas gehen. Dafür hatte sich am Wochenende auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ausgesprochen.
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