AfD-Fraktionschef Kramer will Spitzenkandidat werden
Von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag, Nikolaus Kramer, will Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahl im Herbst 2021 werden. Das erklärte der 42-Jährige zum Auftakt der Landtagswoche vor Journalisten. Kramer hat mit seiner überraschenden Ankündigung das Bewerber-Rennen knapp zwei Jahre vor dem Wahltermin eröffnet. Er sagte, es sei nur "natürlich und konsequent", wenn der Fraktionsvorsitzende als Spitzenkandidat antrete, außerdem sei er am Wochenende beim Parteitag in Waren wieder in den Landesvorstand gewählt worden.
Holm verzichtet zugunsten einer Bundestagskandidatur
Kramer - im Beruf Polizeioberkommissar - erklärte auch, dass über die Listen und den Spitzenplatz am Ende ein Parteitag entscheide. Der neue und alte Landesvorsitzende Leif-Erik Holm hatte erklärt, er wolle erneut für den Bundestag antreten. Da die Bundestagswahl voraussichtlich zeitgleich mit der Wahl für den Landtag stattfindet, müsste Holm auf eine Spitzenkandidatur für das Landesparlament verzichten. Holm ist im Bundestag als Ziehkind von Fraktionschef Alexander Gauland zu einem seiner Stellvertreter aufgestiegen.
Auch Mit-Parteichef Brauer könnte Ansprüche stellen
Offen ist, wie sich der neue Co-Vorsitzende Hagen Brauer verhält. Als Mit-Parteichef könnte er ebenfalls Ansprüche auf die Spitzenkandidatur stellen. Der 65-Jährige ist bisher Fraktionschef der AfD in der Schweriner Stadtvertretung. Dagegen musste der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Ralph Weber, eigene Führungsansprüche zurückstellen - der Rechtsprofessor scheiterte nicht nur bei der Wahl zum Landesvorsitzenden, er bekam anschließend auch bei der Wahl der Beisitzer-Posten im Vorstand nicht die nötige Mehrheit.
Ralph Weber droht weitere Niederlage
Im Landtag steht dem 59-jährigen Juristen an diesem Freitag eine erneute Abstimmungsniederlage bevor - dieses Mal aus formalen Gründen: Weber will auf Vorschlag seiner Fraktion zum Vertrauensmann in einen Richterwahlausschuss entsendet werden. Laut Finanzgerichtsordnung (FGO) bestimmt der über die Wahl der ehrenamtlichen Richter an Finanzgerichten. Allerdings: Abgeordnete wie Weber sind für diese Ausschüsse laut FGO nicht wählbar, der Rechtsprofessor hat sich von seiner AfD dennoch aufstellen lassen.
