Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird verlängert
Das dürfte viele Hausbesitzer freuen: Sie bekommen mehr Zeit, die Erklärung zur Grundsteuer abzugeben. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) war zunächst gegen eine Verlängerung, unterstützte den Vorschlag aus Brandenburg in der vergangenen Woche dann aber doch.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte am Donnerstag, mit der Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben.
MV lehnte Fristverlängerung zunächst ab
In Mecklenburg-Vorpommern gab es zunächst Uneinigkeit beim Thema Grundsteuer-Frist. Das hiesige Finanziministerium lehnte eine Verlängerung der Abgabefrist zunächst ab. Vergangenen Donnerstag änderte Finanzminister Geue dann überraschend seine Meinung: Er kündigte an, den Vorschlag von Brandenburg doch zu unterstützen, den Bürgern mehr Zeit für die Erklärung zu geben.
Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für Kommunen
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt mehr als 900.000 Menschen verpflicht, die Grundsteuererklärung zu machen. Sie dient als Grundlage der Neuberechnung der Grundsteuer von 2024 an.