Der Grünen-Politiker ist für die Teil-Legalisierung der Droge. Die Verbotspolitik müsse beendet werden, um eine bessere Aufklärung zu ermöglichen, argumentiert Dahmen.
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Das Gesetz verstoße gegen internationale Verträge, sagte der CSU-Politiker. Die Unions-Innenminister behalten sich vor, die Möglichkeit einer Klage zu prüfen.
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Die norddeutschen Länder enthielten sich bei der Abstimmung. Zum 1. April wird die vom Bundestag beschlossene Teil-Legalisierung der Droge in Kraft treten.
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Besitz und Erwerb von Cannabis sind für Erwachsene seit dem 1. April unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zugleich wurde der Jugendschutz erhöht.
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Die geplante Amnestieregelung für bisherige Cannabis-Vergehen sorgt für viel Aufwand. Richter Michael Mack erklärt, was Gerichte alles überprüfen müssen.
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