Streit um Kopftuch: Amtsgericht verurteilt Fitnessstudio
Das Amtsgericht St. Georg hat am Dienstag der Klage einer Hamburgerin stattgegeben, die wegen ihres Kopftuches nicht trainieren durfte. Ein Fitnessstudio muss ihr 1.000 Euro Entschädigung zahlen.
Die Frau wollte im Februar vorigen Jahres ein Probetraining in einem Winterhuder Fitnessstudio absolvieren. Doch daraus wurde nichts, denn die bekennende Muslima trug ein Kopftuch. Die Mitarbeitenden des Studios sagten ihr, dass Training mit Kopfbedeckung verboten sei. Sie rechtfertigten dies mit hygienischen Gründen und Gründen der Sicherheit und verwiesen auf die Hausordnung.
Männer trainierten mit Kopfbedeckung
Doch da auch Männer mit Kopfbedeckungen, mit Baseballkappen dort trainierten, fühlte sich die Frau aufgrund ihrer Religion diskriminiert. Schließlich habe sie extra ein Sportkopftuch getragen und könne bestens damit trainieren, schrieb sie dem Studiobetreiber. Das Kopftuch sei ein Sicherheitsrisiko hieß es in den Antwortmails, mit Rassismus habe das nichts zu tun.
Fitnessstudio muss 1.000 Euro zahlen
Die Zivilabteilung des Amtsgerichts sieht hier jedoch eine unrechtmäßige Diskriminierung. Das Fitnessstudio muss, wenn das Urteil rechtskräftig ist, 1.000 Euro an die Klägerin zahlen. Diese freute sich über die Entscheidung und sagte zu NDR 90,3, dass damit hoffentlich ein kleiner Schritt weg vom alltäglichen Rassismus gemacht worden sei.
Kein Einzelfall laut Beratungsstelle
Unterstützt wurde sie im Verfahren von der Hamburger Antidiskriminierungsberatung Amira. Beraterin Eliza-Maimouna Sarr sagte, dass sie eine Vielzahl solcher Fälle kenne - nicht nur in Fitnessstudios, sondern auch an Arbeitsplätzen, in Behörden, in der Öffentlichkeit und im Gesundheitssystem. Die beklagte Fitnessstudiokette sei dabei bereits mehrfach aufgefallen.
