Krebsmittel unerlaubt hergestellt? 72-Jähriger sagt aus
Im Prozess um einen Molekularbiologen, der in seinem Bahrenfelder Labor ohne Zulassung Krebsmittel hergestellt haben soll, hat der 72-Jährige am Freitag ausgesagt - und seine Taten als harmlos dargestellt.
Hat er illegal Krebsmedikamente verkauft - oder nur Nahrungergänzungsmittel, die ohnehin keine Wirkung haben? Zu Prozessbeginn vor dem Hamburger Landgericht hatte die Staatsanwältin dem Angeklagten vorgeworfen, das Medikament GcMAF von Januar 2014 bis Mai 2017 an Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern verkauft zu haben. Fast zwei Millionen Euro soll er eingenommen haben. Dabei sei der Angeklagte weder als Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen, noch habe er eine Genehmigung für die Herstellung des Mittels in seinem Labor gehabt.
"Überhaupt keine pharmakologische Wirkung"
Der Molekularbiologe sagte am Freitag, das Protein, das er in seinem Labor verarbeitet habe, werde aus Muttermilch gewonnen. Der Vorwurf, es sei ein Krebsmittel, sei deshalb weit hergeholt. "Das Mittel hat überhaupt keine pharmakologische Wirkung", sagte der Anwalt des Angeklagten.
Mediziner extra weit angereist?
Weil der sich darüber allerdings selbst nicht ganz sicher gewesen sei, habe er das Mittel nur im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten auf Bestellung hergestellt. Das sei erlaubt. Die Mediziner wären alle extra nach Bahrenfeld angereist, um sich das Labor anzusehen und ihn mit der Produktion zu beauftragen - sogar Ärzte aus Nigeria und Thailand. Ob das stimmt, muss das Gericht nun überprüfen.
Prozess könnte wegweisend sein
Für das unerlaubte Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln droht dem Angeklagten bei einem Schuldspruch bis zu einem Jahr Haft je Fall. Bei Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Erlaubnis kann es eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geben. Der Prozess dürfte wegweisend sein für weitere Verfahren. In ganz Europa wird gegen Labore ermittelt, die das Medikament ohne Zulassung hergestellt haben.
