Hamburger Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
In einem Berufungsprozess hat das Landgericht Hamburg den Rapper Gzuz zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer am Freitag eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro.
Das Gericht sprach den 33-jährigen Rapper und Mitglied der Hamburger Band "187 Strassenbande" der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.
Gzuz: "Ich werde keine Straftaten mehr begehen"
Zum Schluss des Prozesses bat Gzuz inständig um seine Freiheit. "Ich werde keine Straftaten mehr begehen", versprach er in seinem letzten Wort, und sagte: "Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war." Er selbst hatte gesagt, der harte Gangsta-Rapper mit den Waffen sei eine Kunstfigur und nicht er als Mensch. Dazu erklärte die Richterin im Urteil am Freitag: "Uns ist egal, ob Sie sich mehr als Gzuz oder Privatmensch fühlen. Wir schauen uns an, was Sie getan haben."
Man sei fest davon überzeugt, dass eine Haftstrafe für den Musiker notwendig sei. "Wenn Sie so weitermachen wie bisher, werden Sie immer wieder ins Gefängnis kommen", fügte die Richterin abschließend hinzu.
Acht Monate Haft für Schlag ins Gesicht eines weiblichen Fans
Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, blieb die Kammer nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts.
Gzuz mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß
Die Staatsanwaltschaft forderte für Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, zehn Monate Haft und 225 Tagessätze zu je 2.000 Euro - insgesamt 450.000 Euro. Die Verteidiger des Musikers hatten sich für maximal 80 Tagessätze zu je 350 Euro ausgesprochen.
Erstes Urteil aus 2020 angefochten
Gzuz war Ende September 2020 unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem sollte er eine Geldstrafe von mehr als einer halben Million Euro zahlen. Der Musiker hatte das Urteil angefochten.
Turbulente Sitzungen
Der Prozess vor dem Amtsgericht vor zwei Jahren war zeitweise zum Showkampf zwischen Amtsrichter Johann Krieten und dem Angeklagten ausgeartet. "Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?", hatte Krieten nach teils turbulenten Sitzungen gefragt. Zudem betonte er: "Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden. Jetzt werden Sie als Straftäter gewürdigt." Verteidiger Christopher Posch forderte damals in seinem Plädoyer, den Angeklagten in allen Punkten freizusprechen.
Erste Straftat mit 15 Jahren
Gzuz beging seine erste Straftat mit 15 Jahren. Ende 2011 wurde er wegen Diebstahls und Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. 2014 veröffentlichte er gemeinsam mit Bonez MC das Album "High & hungrig", das in Deutschland auf Platz 9 der Albencharts einstieg. Mittlerweile dürfte der Rapper mit seinen Alben Millionen verdienen.
