Radioaktiver Abfall darf noch bis 2047 in dem Zwischenlager gelagert werden, danach soll er ins Endlager. Doch dafür gibt es noch keinen Standort.
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Die Nutzung der Richtlinienkompetenz im Streit um die AKW in Deutschland sage viel über den Zustand der Koalition aus, meint der freie Autor Christoph Schwennicke.
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